DGB: Bürgerarbeit fällt unter den TVöD

Einer Mitteilung von ver.di zufolge hat das Arbeitsministerium (BMAS) seine ursprüngliche Zusage zurückgenommen, dass die geplante “Bürgerarbeit” tarifgebunden sein soll. ver.di vertritt hingegen die Rechtsauffassung, dass die neue Beschäftigungsform keineswegs vom TVöD ausgenommen ist – also Tarifbindung zwingend gegeben ist. Das Ansinnen des BMAS sei ein (weiterer) guter Grund, die geplante Bürgerarbeit abzulehnen. Der DGB empfiehlt auch Betriebs- und Personalräten, die der Einstellung zustimmen müssen, nicht-tariflicher Bürgerarbeit nicht zuzustimmen.

Wir dokumentieren die Stellungnahme als pdf: 

http://ffduseh.files.wordpress.com/2010/11/ts-054-2010.pdf

sekundärquelle: Thome Newsletter 19.11.2010

Ihre Meinung interessiert uns

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

Join 51 other followers