Einer Mitteilung von ver.di zufolge hat das Arbeitsministerium (BMAS) seine ursprüngliche Zusage zurückgenommen, dass die geplante “Bürgerarbeit” tarifgebunden sein soll. ver.di vertritt hingegen die Rechtsauffassung, dass die neue Beschäftigungsform keineswegs vom TVöD ausgenommen ist – also Tarifbindung zwingend gegeben ist. Das Ansinnen des BMAS sei ein (weiterer) guter Grund, die geplante Bürgerarbeit abzulehnen. Der DGB empfiehlt auch Betriebs- und Personalräten, die der Einstellung zustimmen müssen, nicht-tariflicher Bürgerarbeit nicht zuzustimmen.
Wir dokumentieren die Stellungnahme als pdf:
http://ffduseh.files.wordpress.com/2010/11/ts-054-2010.pdf




