Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) ?
Wird das Warmwasser dezentral in Ihrer Wohnung erzeugt, z.B. in einem Durchlauferhitzer, einer Gastherme?
Zahlen Sie die dabei entstehenden Energiekosten nicht an Ihren Vermieter sondern direkt an den ‘Energieerzeuger ( E-Werk, Gas – Werk),
dann haben Sie Anspruch auf Erstattung ihres Mehrbedarfs im Rahmen des §21 Abs 7 SGB II
mehr dazu; http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21—11.04.201.pdf
mehr zum thema energiekosten: http://www.mdr.de/nachrichten/hartzstrom100.html




