Energiekosten für die dezentrale Warmwasserversorgung beim Jobcenter gesondert geltend machen

Beziehen Sie Leistungen nach dem SGB II (Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts) ?

Wird das Warmwasser dezentral in Ihrer Wohnung erzeugt, z.B. in einem Durchlauferhitzer, einer Gastherme?

Zahlen Sie die dabei entstehenden Energiekosten nicht an Ihren Vermieter sondern direkt an den ‘Energieerzeuger ( E-Werk, Gas – Werk),

dann haben Sie Anspruch auf Erstattung ihres  Mehrbedarfs im Rahmen des §21 Abs 7 SGB II  


mehr dazu; http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__21.html

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-hoeherer-anspruch-bei-elektroboilern-9693.php

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA/FH-21—11.04.201.pdf


mehr zum thema energiekosten: http://www.mdr.de/nachrichten/hartzstrom100.html


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