Aus gegebenen Anlass ( die Stadt Heppenheim hat beschlossen, die Kindergartenbeiträge für die städtischen Einrichtungen zu erhöhen) weisen wir darauf hin, dass Eltern, die nur über geringes oder gar kein Einkommen verfügen, nach § 22, §90 SGB VIII in Verbindung mit § 82 SGB XII (ggf über die Kommune) beim Kreisjugendamt beantragen können, dass die Kosten ganz oder teilweise übernommen werden.
Bezieher von Arbeitslosengeld II dürften regelmässig einen Anspruch haben ( so auch Jäger / Thome, Leitfaden ALG II / Sozialhilfe, Ausgabe 2010 / 2011, Seite 198) .
Die Telefonnummern der entsprechenden Fachabteilung der Stadt Heppenheim finden Sie unter:
http://www.heppenheim.de/Soziales.324.0.html?&L=dwwfrzcs
Auf der Internetseite des Landratsamts finden Sie auch ein Antragsformular:
http://www.kreis-bergstrasse.de/verwaltung/formulare/formular.php?id=104&menuid=38&topmenu=6
Die noch nicht geänderte Kindergartenbeitragssatzung der Stadt Heppenheim finden Sie unter:
http://www.heppenheim.de/Satzungen.20.0.html
Die online Broschüre kinderfreundliches Heppenheimu.a. mit Querverweisen auf Kindertagesstätten kirchlicher und freier Träger finden sie unter : http://www.heppenheim.de/Infobroschueren.117.0.html
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mehr zum thema Beiträge auch unter : http://kindergartenrecht.rechtsanwalt-zoller.de/kostenuebernahme-kindergarten.html




