Destatis, 16.März 2010
Die Zahl befristeter Arbeitsverträge hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich zugenommen. Rund 2,7 Millionen (8,9%) der insgesamt 30,7 Millionen abhängig Beschäftigten hatten nach Ergebnisse des Mikrozensuses 2008 einen Vertrag auf Zeit. Der Anteil befristet Beschäftigter erreichte damit seit 1991 (5,7%) seinen bisherigen Höchststand. Die Angaben beziehen sich auf “Kernerwerbstätige” im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, ohne Auszubildende sowie Schülerinnen, Schüler und Studierende mit Nebenjob.
Arbeitsverhältnisse mit befristetem Arbeitsvertrag zählen zu den so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen, ebenso wie Jobs mit einer Arbeitszeit von weniger als 21 Stunden pro Woche, geringfügige Beschäftigungen oder Beschäftigungen bei Zeitarbeitsfirmen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse bieten dem Arbeitgeber flexiblere Möglichkeiten des Personaleinsatzes, gehen im Allgemeinen aber einher mit geringerer sozialer Absicherung für den Arbeitnehmer. Die Häufigkeit befristeter Arbeitsverhältnisse wird u. a. auch durch geänderte gesetzliche Rahmenbedingungen – insbesondere durch das am 1.1.2001 in Kraft getretene Teizeit- und Befristungsgesetz beeinflusst.
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