IMK : Bleiberecht verlängert / Details

aus einer Pressemitteilung der Innenministerkonferenz

Bremen, 4.Dez. 2009

Altfallregelung
 
 Die Innenminister und -senatoren sind der Auffassung, dass in Bezug auf die zum Jahresende auslaufenden Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe” gemäß § 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG Anschlussregelungen getroffen werden sollten.
Sie treffen daher im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Innern auf der Grundlage von § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG Anordnungen folgenden Inhalts:
 
Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mindestens für die letzten sechs Monate zumindest eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder bis zum 31.01.2010 für die kommenden sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung glaubhaft nachweisen können, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG bis zum 31.12.2011 erteilt.

Bei Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die zwischen dem 1.07.2007 und dem 31.12.2009 entweder ihre Schul- oder Berufsausbil-dung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben oder sich derzeit in einer Berufsausbildung befinden und bei denen deshalb erwartet werden kann, dass sie sich in unsere Gesellschaft erfolgreich integrieren und sie zukünftig ihren Lebensunterhalt selbstständig sichern werden, wird eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG für zwei Jahre erteilt.

Im Übrigen können Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe (§ 104a Abs. 1 S. 1 AufenthG), die am 31.12.2009 mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Le-bensunterhaltssicherung nicht gemäß § 104 Absatz 5 AufenthG verlängert werden kann, für die Dauer von zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis „auf Probe” nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG erlangen, sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben, und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigen-ständig durch Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird.

Die erneute Aufenthaltserlaubnis „auf Probe” nach § 23 Absatz 1 Satz 1 AufenthG wird mit der Maßgabe erteilt, dass wie bisher zum Inhaber kein zusätzlicher Familiennachzug zulässig ist (§ 29 Abs. 3 S. 3 AufenthG) und der Inhaber wie bisher von der Aufenthaltsverfestigung  (Erteilung einer Niederlassungserlaubnis) ausgeschlossen ist.

Im Übrigen müssen jeweils die Voraussetzungen des § 104a AufenthG weiter vorliegen.

Im Bundesgebiet lebende Ehegatten und minderjährige Kinder können einbezogen werden.

quelle : Innensenator Bremen : http://www.imk2009.bremen.de/sixcms/media.php/13/Abschluss_PM_Innenministerkonferenz.pdf

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2009-12-04 Bleiberechtsregelung verlängert ( SZ )

Tausende geduldete Ausländer erhalten ein neues Bleiberecht bis Ende 2011, wenn sie sich um eine Arbeitsstelle bemüht haben oder wenigstens eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen können. Dies beschlossen am Freitag die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer Konferenz in Bremen. Demnach sollen auch diejenigen Zuwanderer eine neue Chance erhalten, die seit Sommer 2007 erfolgreich die Schule abgeschlossen haben oder eine Berufsausbildung absolvieren.

Es handle sich um einen “zukunftsweisenden und klugen” Kompromiss, sagte Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU), der Sprecher der CDU-Ressortchefs. Auch der Sprecher der SPD-Innenminister, der Berliner Senator Ehrhart Körting, zeigte sich zufrieden. Oppositionsparteien und Flüchtlingsverbände kritisierten den Beschluss dagegen als unzureichend.

Die Entscheidung betrifft etwa 30.000 langjährig geduldete Ausländer – meist abgelehnte Asylbewerber, die nicht abgeschoben werden können. Diese Gruppe hatte seit Sommer 2007 ein Bleiberecht bis Ende dieses Jahres erhalten mit der Maßgabe, bis dahin durch eine eigene Arbeitsstelle unabhängig von Sozialleistungen zu werden. Etwa 15.000 haben dies jedoch Erhebungen der Länder zufolge nicht geschafft, ihnen drohte Anfang kommenden Jahres die Abschiebung. Durch den Beschluss dürfte nun ein großer Teil von ihnen eine Fristverlängerung um zwei Jahre erhalten.

mehr bei süddeutsche de http://www.sueddeutsche.de/politik/336/496650/text/

Laut Pro-Asyl-Referent Bernd Mesovic gilt die Bleiberechtsregelung nur für Ausländer, die am Stichtag 1. Juli 2007 mindestens acht Jahre in Deutschland oder sechs Jahre bei Familien mit minderjährigen Kindern gelebt haben. Heute sind die Betroffenen also schon mehr als zehn oder acht Jahre im Lande. Seine Organisation fordert nun eine Regelung unabhängig von diesem eher willkürlich gewählten Stichtag. …..zitiert nach tagesschau de: http://www.tagesschau.de/inland/bleiberecht104.html

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Abschiebung auf die Müllkippe (TAZ)

Die SPD will einer Bleiberechts-Übergangsregelung nicht zustimmen. Nun sucht man einem Kompromiss. Mittwochabend (3.12.2009) waren tausende Menschen für ein umfassendes Bleiberecht auf die Straße.

mehr dazu hat die  TAZ :  http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/abschiebung-auf-die-muellkippe/

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Tausenden droht Rückfall in die Duldung

Tausenden droht Rückfall in die Duldung

  •  vom 02. – 05.12.2009 Innenministerkonferenz in Bremen 

  • Verlängerung der Frist für Bleiberechtsregelung auf der Tagesordnung

PRO ASYL fordert eine umfassende Überarbeitung der Bleiberechtsregelung für die langjährig Geduldeten. Als das Bleiberecht 2007 beschlossen wurde, war noch nicht absehbar, dass wir uns heute in einer der größten Wirtschaftskrisen seit Bestehen der Bundesrepublik befinden würden. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt bekommen nicht zuletzt die ehemals Geduldeten massiv zu spüren. Dennoch hält die Politik an überzogenen Anforderungen an die eigenständige Lebensunterhaltssicherung fest. Dies könnte Ende 2009 für Tausende den Rückfall in die Kettenduldung – und damit die Gefahr der Abschiebung ins Herkunftsland – bedeuten.
Von ca. 35.000 Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung erhalten haben, wurde diese in 80% der Fälle nur auf Probe erteilt. Das heißt, dass sie für den Fall, dass ihnen die eigenständige Lebensunterhaltssicherung bis Ende des Jahres 2009 nicht gelingt, mit der Zurückstufung in die Duldung rechnen müssen.

mehr bei: http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht/

siehe auch: http://imk2009.blogspot.com/

siehe auch: http://www.amarodrom.de/

weiter: http://www.geblieben.net/start.html

siehe auch Junge Freiheit vom 30.11.2009 

“Union erwägt Verlängerung des Bleiberechts”

 http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M592278a243e.0.html

Herrmann für Bleiberecht – unter Vorbehalt

http://www.sueddeutsche.de/bayern/771/496090/text/

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ProAsyl _ bilanz der bleiberechtsregelung

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der LINKEN aktuelle Zahlen zur Bilanz der sogenannten Bleiberechtsregelung genannt. Demnach leben derzeit 62.668 Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der IMK- bzw. der sog. Altfallregelung in Deutschland, davon 30.929 nur auf Probe. Nach einer stichprobenartigen Erhebung droht 14.227 zum Jahresende der Rückfall in die Duldung bzw. die Abschiebung, weil sie überwiegend oder gänzlich auf Sozialleistungen angewiesen sind. Ein ähnliches Schicksal blüht jedoch allen Betroffenen im Fall eines Jobverlusts, was angesichts der Wirtschaftskrise kein unrealistisches Szenario ist. Es ist somit derzeit nicht abzuschätzen, wie viele der rund 62.000 Betroffenen auch im kommenden Jahr noch eine Aufenthaltserlaubnis besitzen.

Hinzu kommt, dass seit Bestehen der Altfallregelung aus dem Jahr 2007 neue so genannte Kettenduldungen entstanden sind. Heute leben rund 60.000 Menschen länger als sechs Jahre mit einer Duldung in Deutschland.

PRO ASYL hat deswegen in einer E-Mail-Aktion mit bislang über 3.000 Unterstützerinnen und Unterstützern die Verhandlungsführer der neuen Koalition zum Handeln aufgefordert. Langjährig Geduldete und Menschen, die zur Zeit nur befristet bleibeberechtigt sind, müssen ein gesichertes Aufenthaltsrecht und eine Lebensperspektive erhalten.

lies weiter bei proasyl

wieitere infos zum bleiberecht auch beim flüchtlingsrat berlin

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