Im Wortlaut: Was die Innenministerkonferenz am 9.12.2011 zum Thema Bleiberecht beschlossen bzw. nicht beschlossen hat _ halbherzige Hängepartie

Sammlung
der zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse
der 193. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder
am 08./09.12.2011 in Wiesbaden
20. Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Bleiberechtsregelung 2009
(§ 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a des Aufenthaltsgesetzes erteilte
Aufenthaltserlaubnisse)
Beschluss:
Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich
darüber einig, dass es einer weiteren Verlängerung der Bleiberechtsregelung vom 04.12.09 für
geduldete ausländische Staatsangehörige nicht bedarf, weil die auf der Grundlage der
Bleiberechtsregelung vom 04.12.09 gemäß § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 5
und 6 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Absatz 1
AufenthG verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann
und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch die
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen.
Protokollnotiz SH:
Schleswig-Holstein hat aufgrund eines Landtagsbeschlusses den Entwurf für eine Änderung
des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im
Bundesgebiet (AufenthG) mit dem Ziel der Ergänzung um einen § 25b AufenthG (neuer
stichtagsunabhängiger Aufenthaltstitel bei faktisch vollzogener und nachhaltiger Integration)
in den Bundesrat eingebracht.

quelle: http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8780/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/11-12-09-termin.html?__nnn=true

dazu presseerklärung von proasyl:

 
Presseerklärung, 09.12.2011
Ergebnisse der Innenministerkonferenz in Wiesbaden:
Verlängerung der Bleiberechtsregelung, doch weiter Hängepartie
Flüchtlingsaufnahmeprogramm mit nur geringen Platzzahlen

Die Innenministerkonferenz in Wiesbaden hat vereinbart, dass eine Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden Bleiberechtsregelung auf landesrechtlicher Grundlage möglich ist. Das dürfte auf Seiten der Betroffenen einerseits Erleichterung auslösen, andererseits geht die Hängepartie zum Thema einer Bleiberechtsregelung mit Dauerwirkung weiter. Denn ein mögliches Gesetzgebungsverfahren benötigt Zeit.

Immerhin steht mit einer aktuellen Gesetzgebungsinitiative der schwarz-gelben Landesregierung Schleswig-Holstein das Thema bereits am 16. Dezember 2011 im Bundesrat zur Beratung an. Im konservativ-liberalen Lager gibt es offenbar auch die Einsicht, dass man sich des Themas nicht durch Ignorieren entledigen kann.

PRO ASYL fordert die am Beratungsprozess Beteiligten dringend auf, die jahrelange Hängepartie zu beenden und die schleswig-holsteinische Initiative in verbesserter Form zum Anlass zu nehmen, eine Regelung mit Dauerwirkung zu schaffen.

PRO ASYL begrüßt die Entscheidung der Innenministerkonferenz, sich über mehrere Jahre hinweg an Aufnahmeprogrammen für Flüchtlinge (Neuansiedlung/Resettlement) zu beteiligen, als einen viel zu kleinen Schritt in die richtige Richtung. Denn die ins Auge gefassten Aufnahmezahlen mit dem Zeithorizont der nächsten drei Jahre sind angesichts der Größe der zu lösenden Probleme dürftig.

Allein für das Jahr 2012 benötigt das Hohe Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit 172.000 Resettlementplätze. Besonders dringend gelöst werden muss das Problem der subsaharischen Flüchtlinge, die nach Flucht und Vertreibung aus Libyen immer noch im Lager Choucha auf der tunesischen Seite der Grenze leben und nicht in ihre Herkunftsländer zurückkehren können. Mehrere tausend Flüchtlingen brauchen allein hier kurzfristig Aufnahmeplätze.

quelle und mehr http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/ergebnisse_der_innenministerkonferenz_in_wiesbaden/

zum aufenthaltsgesetz geht es hier: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__104a.html und: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__23.html zum gesetzesvorschlag von schleswig – holstein: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/Drucksachen/2011/0701-800/773-11.html

NDR -Fernsehen: Mutter entgeht Abschiebung vorerst: http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/oldenburg/abschiebung147.html

lies auch auf diesem blog :  zu arm zu alt zu krank:   http://ffduseh.wordpress.com/2011/10/06/proasyl-und-andere-eine-neue-bleiberechtsregelung-muss-her/  und http://ffduseh.wordpress.com/2011/08/25/kein-erbarmen-mit-fluchtlingen-vorankundigung-eines-vortrags/bei proasyl: http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht/hintergrundinformationen/

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Proasyl und andere: eine neue Bleiberechtsregelung muss her

 

Warum wir eine neue Bleiberechtsregelung brauchen

In den letzten Jahren wurden von Bund und Ländern mehrere Bleiberechtsregelungen beschlossen – aber mit begrenztem Erfolg: Noch immer leben 75.000 Menschen seit sechs Jahren ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland – das sind 75.000 Menschen, die seit Jahren gezwungen sind, ein Leben auf Abruf zu führen. Eine Rückkehr in ihr Herkunftsland ist für die allermeisten von Ihnen undenkbar und in Deutschland sind sie nur befristet geduldet. Immer wieder droht ihnen die Abschiebung. Sie alle können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie in Deutschland keine sichere Lebensperspektive haben.

Zu arm, zu alt, zu krank

Die Bleiberechtsregelungen der Vergangeneit haben viele Menschen ausgeschlossen. Manche sind etwa knapp nach dem Stichtag der damaligen Bleiberechtsregelung eingereist. Andere sind zu alt oder jung, um unter die geltende Bleiberechtsregelung zu fallen. Vor allem ältere und kranke Menschen konnten die darin festgelegten hohen Anforderungen an die wirschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllen.

Auch droht vielen Menschen, dass sie ihr Bleiberecht wieder verlieren: Von den rund 60.000 Menschen, die in der Vergangenheit ein Bleiberecht erhielten, könnten unseren Schätzungen nach bis zu einem Drittel das erteilte Aufenthaltsrecht wieder verlieren, vor allem aufgrund von Schwierigkeiten bei der Lebensunterhaltssicherung. Menschen, die im Rahmen des sogenannten Asylbewerberleistungsgesetzes teils jahrelang durch die Unterbringung in Sammellagern und andere diskriminierende Zumutungen systematisch ausgegrenzt wurden, haben erschwerte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.

Unsere Forderungen:

PRO ASYL appelliert an die politisch Verantwortlichen, eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die sich an den Realitäten der in Deutschland lebenden Menschen orientiert und in Zukunft den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive eröffnet. Eine solche Bleiberechtsregelung muss folgende Kriterien erfüllen

  • Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag.
    Es muss eine fortlaufende Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen die Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten.
  • Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.
    Es ist inhuman, alte, kranke oder behinderte Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie alt, krank oder behindert sind, Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung, Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss das Bemühen um Arbeit ausreichen.
  • Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe.
    Die bislang gestellten Anforderungen – beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die Straffreiheit – werden der schwierigen persönlichen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht.
  • Keine Familientrennung.
    Eine neue Bleiberechtsregelung muss verhindern, dass Familien auseinandergerissen werden.

Nur eine großzügige, humanitäre Bleiberechtsregelung kann das Problem der Kettenduldungen lösen.

quelle: http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht/ und: http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht/hintergrundinformationen/

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