BA Vorstand Alt will im Umgang mit Langzeitarbeitslosen neue Wege gehen

Wie welt-online berichtet will die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Umgang mit Langzeitarbeitslosen laut Vorstand Heinrich Alt neue Wege gehen.  Alt wörtlich: “Die Zahl der Ein-Euro-Jobs wird künftig heruntergefahren”. Arbeitslose sollten  intensiver betreut und vermittelt werden. Im Aufschwung müssten alle Kräfte auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt konzentriert werden.

Für diejenigen Betroffenen, die keine Chance mehr auf eine reguläre Stelle hätten, sollte es einen zweiten “sozialen” Arbeitsmarkt geben. Auch diese schätzungsweise 200 000 bis 300 000 Arbeitslosen sollten ein Angebot bekommen. Laut welt-online verwies Alt beispielhaft auf staatlich geförderte Integrationsbetriebe. Alt wörtlich: “Viele Menschen wären glücklich über eine einfache Tätigkeit.” Das Beispiel der Behindertenwerkstätten zeige, dass es durchaus möglich sei, dass Menschen mit schweren Handicaps in die Arbeitswelt integriert werden könnten.

Zur besseren Umsetzung des Konzepts des “Förderns und Forderns” verwies der BA-Vorstand auch auf Trainingszentren nach niederländischem Vorbild. Dort müssten sich Arbeitslose jeden Morgen melden. Sie erhielten dort Unterstützung bei Bewerbungen, werden weitergebildet oder arbeiten dort in öffentlichen Arbeitsgelegenheiten. Mit diesem Konzept könne man auch die Schwarzarbeit unter Hartz-IV-Empfängern wirksam bekämpfen, habe Alt gesagt.

quelle und mehr: http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article11855810/Trainingszentren-fuer-Langzeitarbeitslose.html

Anmerkung: Im Kreis Bergstrasse ist für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen nicht die BA zuständig sondern Neue Wege; Beiträge zu Neue Wege finden Sie auf diesem blog unter : http://ffduseh.wordpress.com/category/neue-wege/feed/bzw.: http://ffduseh.wordpress.com/category/neue-wege/   Kritisch zum sogenannten Zweiten Arbeitsmarkt Evangelische Jugendsozialarbeit Bayern

DGB: Bürgerarbeit fällt unter den TVöD

Einer Mitteilung von ver.di zufolge hat das Arbeitsministerium (BMAS) seine ursprüngliche Zusage zurückgenommen, dass die geplante “Bürgerarbeit” tarifgebunden sein soll. ver.di vertritt hingegen die Rechtsauffassung, dass die neue Beschäftigungsform keineswegs vom TVöD ausgenommen ist – also Tarifbindung zwingend gegeben ist. Das Ansinnen des BMAS sei ein (weiterer) guter Grund, die geplante Bürgerarbeit abzulehnen. Der DGB empfiehlt auch Betriebs- und Personalräten, die der Einstellung zustimmen müssen, nicht-tariflicher Bürgerarbeit nicht zuzustimmen.

Wir dokumentieren die Stellungnahme als pdf: 

http://ffduseh.files.wordpress.com/2010/11/ts-054-2010.pdf

sekundärquelle: Thome Newsletter 19.11.2010

Kommt jetzt die “Bürgerarbeit” ?

Aus einem Rundbrief des DPWV wird berichtet:
„Bei einer Tagung zum Thema Bürgerarbeit des Diakonischen Werkes der EKD wurde informiert, dass die Bundesregierung bereits in der 10. KW ein Konzept zur Bürgerarbeit vorlegen wird. Details wurden nicht bekannt, allerdings entstand der Eindruck, dass die Modellvorhaben aus Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern wesentliche Grundlage sein werden. Es wird sich vermutlich um zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegenden Arbeiten mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen handeln. Die Bürgerarbeit soll grundsätzlich in allen Bundesländern gezielt eingesetzt werden können, sofern hierfür Interesse besteht. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Herr Schiewerling erklärte, dass mit der Einführung der Bürgerarbeit keine gesetzliche Abschaffung bestehender Instrumente wie des Kommunal-Kombi oder des Beschäftigungszuschusses verbunden sei, allerdings in der Praxis sicherlich Anpassungen vorgenommen werden müssten.

Nachdem die Politiker Guido Westerwelle und Hannelore Kraft mit dem Thema Hartz IV und Beschäftigung im NRW-Wahlkampf punkten, beginnt die CDU jetzt mit dem Thema Bürgerarbeit nachzulegen. In mehreren Beiträgen diverser Zeitungen wird der im Koalitionsvertrag verabredete neue Förderansatz im SGB II gefordert.

Auch der Städte- und Gemeindebund setzt sich dafür ein, die bezahlte Bürgerarbeit bundesweit einzuführen. Das Modell Bürgerarbeit, das in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Bayern an mehreren Standorten erprobt wurde/wird, sieht vor, allen arbeitslosen Personen, die nicht in reguläre Arbeit vermittelt oder in arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zugewiesen werden (können) ein Angebot von Arbeitsplätzen im gemeinnützigen Bereich zuzuweisen. An den Modellstandorten wird Bürgerarbeit mit pauschalen Bruttoentgelten zwischen 675 und 975 Euro bei einer 30-Stunden-Woche vergütet. Die Beschäftigungsverhältnisse schließen die Kranken-, Renten-, Pflege- nicht aber die Arbeitslosenversicherung ein“.
Hintergrundmaterial zur Bürgerarbeit findet ihr hier: bag-arbeit news

quelle:  Thome Newsletter vom 23.03.2010

www.harald-thome.de

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