Von der Leyen erwägt Bildungs – Chipkarten für alle Kinder

zur diskussion

Wie unter anderem spiegel online berichtet,  will Bundesarbeitsministerin von der Leyen Bildungs – Chipkarten für Hartz – IV Famiilien auf den Weg bringen. Offenbar gebe es auch die Idee, dass alle anderen Kinder eine solche Karte erhalten können. Deren Eltern müssten aber dafür zahlen. 

Am 20. August will sich von der Leyen mit Vertretern der Kommunen sowie mit den zuständigen Ressortministern der Länder treffen, um Einzelheiten zu besprechen. 

Die Bildungs-Chipkarten sollten Kindern von Hartz-IV-Empfängern den Zugang zu Musikunterricht und Sportvereinen sowie zu Schwimmbad- und Museumsbesuchen ermöglichen. Vorbild dafür wäre Stuttgart, wo alle Kinder heute bereits eine Bonuskarte im Wert von 60 Euro erhalten.

Eine Festlegung auf ein endgültiges Modell gibt es laut spiegel online noch nicht. Eine Stigmatisierung der Benutzer solle aber vermieden werden.

Hintergrund der ganzen Überlegungen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wonach der Bund die Regelleistungen für Hartz – IV Familien mit Kindern neu regeln muss. Die Richter hatten der Regierung unter anderem aufgegeben, bei den Hartz – IV Ausgaben die Kosten für die Teilhabe der Kinder am Vereinsleben und an Bildungsangeboten stärker zu berücksichtigen.   Spiegel – online zufolge will das Arbeitsministerium dafür aber nicht mehr Bargeld zur Verfügung stellen sondern die bereits erwähnten Chipkarten. Die Neuregelung muss bis zum 1. Januar 2011 erfolgen. Für die betroffenen Kinder ist ein Guthabensumme von 200 EUR im Jahr im Gespräch.

quelle und mehr: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,711491,00.html

>>alle hartz IV artikel auf diesem blog als feed
>>mehr zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts  
>>Verschiedene Kommunen geben bereits sogenannte Sozialpässe für Bedürftige aus;  so auch die stadt bensheim / siehe auch:  münchen pass /  die kulturloge marburg vermittelt restkarten für kulturelle veranstattungen an bedürftige /özdemir fordert ganztagsschulen / zum ganzen auch  regierung online  
>>Manfred Forell im Starkenburger Echo vom 14.8.2010: Gerechter mit Gutschein?  

Weitere Einschätzungen zum Hartz IV Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Rainer Roth schreibt:

“Ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu begrüßen? Nein!

Hartz IV-Eckregelsatz verfassungsgemäß

Entgegen der zahlreichen Falschmeldungen aus Medien („Regelsätze für Hartz IV-Empfänger verfassungswidrig” FAZ 11.02.2010) und Wohlfahrtsverbänden hat das Bundesverfassungsgericht die Höhe der Regelsätze nicht für verfassungswidrig erklärt.

Es hat im Gegenteil eindeutig festgestellt: „Da nicht festgestellt werden kann, dass die gesetzlich festgesetzten Regelleistungsbeträge evident unzureichend sind, ist der Gesetzgeber nicht unmittelbar von Verfassungs wegen verpflichtet, höhere Leistungen festzusetzen”. (BVerfG Pressemitteilung).

Diese Feststellung bezieht sich auch auf die Kinderregelsätze…………………………..

mehr dazu bei tacheles aktuell_Bewertung_Roth

oder auch  als pdf1

Die Bonner Rechtsanwältin Dr. Alexandra Unkelbach

zeigt sich von dem Urteil ebenfalls enttäuscht .

Sie meint allerdings das Urteil schaffe eine neue Anspruchsgrundlage für sogenannte

atypische Bedarfe :

“Bundesverfassungsgericht schafft Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe

Die mit Spannung erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09) hat bei den Leistungsbeziehern allgemein Enttäuschung hervorgerufen. Die Hoffnung vieler, das Bundesverfassungsgericht werde die Regelsätze zumindest für Kinder als zu niedrig ansehen und eine sofortige oder rückwirkende Erhöhung anordnen, wurden enttäuscht. Dennoch ist das Urteil nicht ganz ohne unmittelbaren positiven Nutzen. Denn eine Anordnung hat das Bundesverfassungsgericht nun doch getroffen.

Zumindest einige wenige Leistungsbezieher können unmittelbar von dem Urteil profitieren. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich nicht nur zu den Regelsätzen Stellung genommen, sondern auch zum laufenden Sonderbedarf….”

mehr dazu bei tacheles aktuell_ Bewertung_Unkelbach

oder auch  als pdf 2

siehe auch auf diesem blog >>>> erste einschätzung im thome newsletter und jetzt auch>>> stern.de >>>>>>freut euch nicht zu früh >>>>> eher positiv die Einschätzung des Darmstädter Sozialrichters Jürgen Borchert im Interview mit der Süddeutschen Zeitung:  Keine Willkür mehr , keine Heimlichtuerei >>>>lies auch den Kommentar von Prantl in der SZ

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2010-02-09 BVerfG entscheidet über Regelsätze Hartz IV

1. Kurzbewertung zu den Überprüfungsanträgen nach der BVerfG – Entscheidung

(quelle thome newsletter vom 09.02.2010)

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Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es die Höhe der Regelleistungen gegenwärtig für verfassungswidrig hält, es keinen rückwirkenden Handlungsbedarf sieht und angeordnet, dass diese (lediglich) für die Zukunft neu festzusetzen seien. Das ergibt sich aus: http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Randziffer 219.

Somit muss festgestellt werden, dass die Kampagne mit den Überprüfungsanträgen leider nicht erfolgreich war. Die Kampagne war ein Versuch, der von vornherein nicht viel Aussicht, aber zumindest für die Betroffenen eine Chance geboten hatte. Aus Sicht der Erwerbslosen diese Chance nicht wahrzunehmen wäre eine Dummheit gewesen, daher war die Kampagne zu den Überprüfungsanträgen richtig. Nur leider – aufgrund der zum Teil enttäuschenden – Entscheidung des BVerfG nicht erfolgreich.

Verfahrensrechtlich ist jetzt zu sagen das weitere Überprüfungsanträge keinen Sinn machen. Diese müssen nicht mehr gestellt werden. Alle dahingehenden offenen Verfahren sollten als erledigt erklärt werden oder wenn jetzt das Amt offene oder ruhend erklärte Überprüfungsanträge wieder aufnimmt und ablehnt keinen Widerspruch einlegen.
Sind Klagen gegen Widerspruchsbescheide eingelegt worden, ist zu empfehlen das jeweilige Gericht unter Nennung des Aktenzeichens anzuschreiben und mitzuteilen das sich die Sache nun erledigt hat und die Klage zurückgenommen wird oder einem entsprechende Schreiben des Gerichtes dahingehend zu beantworten.

Kurze Überlegungen neben de Umgang mit den Überprüfungsanträgen: Das BVerfG  hat dem Gesetzgeber Hausaufgaben erteilt, die Regelleistungen bis Ende 2010 neu zu bemessen. Nachdem das Gericht jetzt nur sehr unklare Maßgaben gesetzt hat, wie diese Neubemessung der Regelleistungen auszusehen hat, ist es jetzt geboten entsprechende „Nachhilfe“ durch die Betroffenen und die Sozial- und Wohlfahrtsverbände zu geben.
Das Jahr 2010 sollte zu einem Jahr der Proteste gegen Niedriglohn, Sozialkürzung und für das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben werden. Mit einer dahingehenden Welle von Protesten sollte die nun schwarz-gelbe Regierung quer durch das ganze Land konfrontiert werden. Das ist die beste „Nachhilfe“ dafür, dass die BVerfG – Entscheidung im Ergebnis für die Betroffenen zu höheren Leistungen führt und endlich mal ein Signal gegen den derzeitigen Sozialraub gesetzt wird.

Abschließend, möchte ich vor verfrühter Enttäuschung über das BVerfG Urteil warnen, das Gericht hätte natürlich rückwirkend zu Gunsten der Betroffenen entscheiden können, diese Geste der Wiedergutmachung für erfahrenes (verfassungswidriges) hätte allen Millionen in ihrer Würde und Existenz verletzten Hart IV-Beziehern verdammt gut getan.
Die Entscheidung wird in der Perspektive eine Reihe von Veränderungen nach sich ziehen,so jetzt vorübergehend und dauerhaft die Schaffung einer Anspruchsgrundlage für laufende atypische Bedarfe, höhere Regelleistungen für Kinder, möglicherweise auch für Erwachsene bis hin zu einer ganz klaren Abfuhr an die Forderungen Wirtschaftsweisen bis hin Stammtischpolitikern die eine Kürzung der Regelleistung fordern. Da hat das BVerfG eine Marke gesetzt, das sie solche Projekte nicht mittragen und das die Menschenwürde oberstes Gut ist und das auch der Gesetzgeber oder auch schwarz/gelbe Regierungen daran nichts ändern dürfen.

Ich denke wir werden darüber noch viel zu diskutieren haben. In dem Sinne war die BVerfG erfreulich.

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Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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pressestimmen: faz: der soziale zusammenhalt zeit – online : das Ende der Willkür süddeutsche: grundrecht auf existenzminimum und :innenminister rüffelt gericht spiegel online: cdu politiker will hartz IV sätze drücken taz: kosten soll es nichts

siehe auch auf diesem blog >>>>> Bundesverfassungsgericht verhandlet über Hartz IV Regelsätze >>>>Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst…. >>>Hartz IV Sätze wurden passend gerechnet

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Radio Darmstadt:…Die finanzielle Situation der Familien… mit Richter Borchert


Am 27.01. 

Livediskussion im Sendehaus

Steubenplatz 12 

Mittwoch, 27.01. 19.00 bis 21.00 Uhr

Die finanzielle Situation der Familien

 

Am Mittwoch, den 27.01.2010, wird in der
Zeit von 19.00 bis 21.00 Uhr eine Sondersendung
der Redaktion Blickpunkt Gesellschaft
aus dem Foyer von Radio Darmstadt übertragen.
Thema der Sendung ist: „Die finanzielle Situation
der Familien unter besonderer Berücksichtigung
der Leistungen aus Hartz IV und
der öffentlichen Leistungen an die Familien.“

Gast im Sendehaus ist der Richter am Hessischen

Landessozialgericht, Dr. Jürgen
Borchert und evtl. weitere Gäste. Veranstalter
ist die Vereinigung demokratischer Juristinnen
und Juristen in Zusammenarbeit mit der
Redaktion Blickpunkt Gesellschaft.

Dank Dr. Borchert überprüft das Bundessozialgericht
derzeit die Regelsätze und die
Berechnungsweise der Regelsätze für die
Familien. Mit einer Entscheidung ist zu Jahresbeginn
zu rechnen.

Gäste sind herzlich willkommen!

siehe auch: radio darmstadt

siehe auchinterview im Darmstädter Echo vom 22.11.2009

und zur verhandlung vor dem bundesverfassungsgericht

siehe auch andere wege: überprüfungsanträge stellen

  
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BVerfG entscheidet demnächst über Regelsätze (Hartz IV)

Welche Anträge kann man ggf. noch bei seiner ARGE, seinem Jobcenter stellen um unter Umständen von der zu erwartenden Entscheidung zu profitieten …….Dazu Harald Thome auf tacheles.de

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/Rueckwirkend_Ansprueche_Sichern.aspx

 

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