EuGH Urteil zur Begrenzung der Arbeitszeit von Feuerwehrleuten und zu Ersatzansprüchen

Wie unter anderem beck – online berichtet, hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) im Falle eines Feuerwehrmannes aus Halle entschieden, dass auch für Feuerwehrleute eine 48 Stunden – Woche gilt. (Az.: C-429/09).  Als Fahrzeugführer beim Brandschutz musste der Mann laut Dienstplan über Jahre hinweg im Schnitt pro Woche 54 Stunden arbeiten. Das ist deutlich länger als die 48-Stunden-Woche, die die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt.  Sie schreibt vor, dass die Arbeitszeit in einem Zeitraum von sieben Tagen einschließlich Bereitschaftsdienst, Arbeitsbereitschaft und Überstunden im Schnitt nicht über 48 Stunden liegen darf. Für die rechtswidrig abgeleistete Mehrarbeit verlangte der verbeamtete Mann eine Entschädigung, was die Stadt Halle ablehnte. Die Richter des Verwaltungsgerichts in Halle waren der Auffassung, dass dem Mann nach nationalem Recht kein Anspruch zustehe, legten aber die Frage dem EuGH zur Prüfung vor, der jetzt eine Anspruch auf angemessene Entschädigung oder Freizeitausgleich aufgrund des europäischen Rechts grundsätzlich bejahte.

mehr bei: beck – online  beck-online   und beim  EuGH  siehe zur Entscheidung auch  dbb, siehe auch Darstellung der  EU-Arbeitszeitrichtlinie bei:  wikipedia  und  http://de.wikipedia.org/wiki/Bereitschaftsdienst  mehr infos zur Arbeitszeitrichtlinie und zur opt out Regelung auch bei : http://www.dielinke-europa.eu/article/7258..html

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