Erste Stellungnahme von Harald Thome in seinem Newsletter vom 25.10.2009 . Da eineEntscheidung frühestens Ende des Jahres 2009 zu erwarten können noch weiter Überprüfungsanträge gegen Altbescheide gestellt und noch nicht bestandskräftige Bescheide per Widerspruch angegangen werden
Von: <newsletter@harald-thome.de>
Gesendet: 25.10.09 22:09:43
An:
Betreff: Thomé Newsletter 25.10.2009
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Regelleistungen vor dem Bundesverfassungsgericht
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Es ist klar geworden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht nur die Kinderregelleistungen, sondern genauso die Erwachsenen Regelleistungen prüfen wird. Die Regierungsvertreter sind wohl in der Anhörung ziemlich ins Schleudern gekommen und die willkürliche Festlegung der Regelleistung ist offenbar geworden.
Dazu gibt es auf der Seite eines Tachelesprozessbeobachters einen sehr umfassenden Bericht: http://www.400-euro.de/bverfg.html Ferner haben wir auf der Tachelesseite eine umfangreiche Stellungnahme einer von dem Kläger eingebrachten Stellungnahme veröffentlicht, aus der das Ausmaß und die Details der Manipulationen der Bundesregierung öffentlich werden, diese ist hier zu finden: Ermittlung Regelleistungen Außerdem ein Grußwort und auch Kurzeinschätzung des Klägers Thomas Kalley an die soziale Bewegung und Betroffenen unter dem Motto: „Also: wehrt Euch, Leute, nur Mut, denn es lohnt sich!”, dieses ist hier zu finden: grusswort Schließlich noch eine erste Kurzeinschätzung von mir dazu auf der Tachelesseite, in der es um erste politische Einschätzungen geht und aber auch um die Frage, inwieweit Überprüfungsanträge jetzt Sinn machen.
Zur Frage der Überprüfungsanträge eine vorläufige Einschätzung der rechtlichen Lage:
• Es gab am 20. Oktober eine mündlicher Erörterung und keine Urteilsverkündung. Der Ausschluss eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X über § 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III gilt damit nicht ab dem 20. Oktober, wie wir es zunächst auf der Tachelesseite eingeschätzt hatten, sondern erst ab Urteilsverkündung, voraussichtlich im Januar 2010. Es ist demnach weiterhin bis zur Urteilsverkündung möglich Überprüfungsanträge zu stellen!
• Weiterhin sind die Chancen gestiegen, dass das BVerfG feststellt, die Regelleistungen seien verfassungswidrig und auch für die Vergangenheit neu zu bemessen. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, rechtzeitig einen Überprüfungsantrag zu stellen oder neu erlassene Bescheide mit Widerspruch anzugreifen, um etwaige Ansprüche rückwirkend zu sichern.
Wir werden nun die bereits veröffentlichten Überprüfungsanträge überarbeiten und an die neue Situation anpassen. Außerdem werden wie sie um Musterwidersprüche gegen neu erlassene laufende Bescheide und gegen abgelehnte Überprüfungsanträge ergänzen sowie die zugehörigen Verfahrenstipps bereitstellen.
Mehr dazu hier: muster
siehe auch:
weiterlesen bei andere wege:
http://anderewege.wordpress.com/2009/10/20/armut-grenzt-kinder-aus/
HR Fernsehen:
hessenschau: ein kind kostet soviel wie ein ein-familien-haus…….
siehe auch streik tv von ver.di: http://erwerbslose.verdi.de/aktuelles_aktionen/grundsicherung-fur-kinder/streik-tv-berichtet





