
am 20.Oktober wird das Bundesverfassungsgericht zur Höhe der Regelleistungen im SGB II /SGB XII eine Entscheidung treffen. Es ist zu erwarten, dass das BVerfG die Kinderregeleistungen nicht akzeptieren und als zu niedrig erklären wird. Entscheidend ist, ob mit Wirkung für die Zukunft, oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit.
Wenn die Kinderregelleistungen rückwirkend für verfassungswidrig erklärt werden, kriegen nur diejenigen Geld, die zeitlich vor dem 20. Oktober einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X gestellt haben. Diese Problematik und Musterüberprüfungsanträge stehen hier zur Verfügung:
siehe auch: aktuelle sätze (stand 07/2009)




