Koalitionsvertrag; Stichwort: Grundsicherung

7.2 Grundsicherung
Hinzuverdienst

 

Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Für uns gilt: Wenn man arbeitet, muss  man mehr haben als wenn man nicht arbeitet. Deshalb werden wir die Hinzuver dienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich verbessern.Damit erhöhen wir auch den Anreiz, eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und anzunehmen. Das kann auch dazu beitragen, die Sozialkassen zu entlasten.

 

Schonvermögen
 
 Wir wollen mehr Sicherheit für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren und  längere Zeit keinen neuen Arbeitsplatz finden können. Die Förderung der privaten
Altersvorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung einer zukünftigen Altersarmut von breiten Bevölkerungsschichten. Deswegen werden wir die private Altersvorsorge besser schützen. Wir werden den Freibetrag beim Schonvermögen  im SGB II, der verbindlich der Altersvorsorge dient, auf 750 Euro pro Lebensjahr  wesentlich erhöhen. Bedingung dafür ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst  mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. So stärken wir die eigenständige Altersvorsorge. Sie darf nicht bestraft werden – auch nicht, wenn man auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein sollte.
Zusätzlich wollen wir die selbstgenutzte Immobilie umfassend schützen.

SGB II-Strukturreform

 

Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so  schnell wie möglich überwunden wird.Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor  Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für  die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehenden Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können.
Dabei muss kommunalen Neugliederungen Rechnung getragen werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit zu unterbreiten. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen „Mustervertrag“ ausarbeiten, der die Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Verwaltung, die unnötige Doppelarbeit vermeidet.

 

Pauschalierungen
 
 In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent  und rechtssicher au gestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen.Wir werden das Wohngeldrecht hinsichtlich der Schnittstellen zu anderen sozialen  Sicherungssystemen überprüfen und streben weitere Vereinfachungen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs an.
Wir werden prüfen, ob die von den Familienkassen durchgeführte Auszahlung des Kindergeldes einer anderen Stelle übertragen werden kann. Darüber hinaus wird  geprüft, ob weitere steuerfinanzierte familienpolitische Leistungen zusammengefasst werden können.

 

Bürgergeld
 
 Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept  eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen.
 
 

 

 

 

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