Koalitionsvertrag; Stichwort: Grundsicherung

7.2 Grundsicherung
Hinzuverdienst

 

Arbeit und Leistung müssen sich lohnen. Für uns gilt: Wenn man arbeitet, muss  man mehr haben als wenn man nicht arbeitet. Deshalb werden wir die Hinzuver dienstregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende deutlich verbessern.Damit erhöhen wir auch den Anreiz, eine voll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen und anzunehmen. Das kann auch dazu beitragen, die Sozialkassen zu entlasten.

 

Schonvermögen
 
 Wir wollen mehr Sicherheit für Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren und  längere Zeit keinen neuen Arbeitsplatz finden können. Die Förderung der privaten
Altersvorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung einer zukünftigen Altersarmut von breiten Bevölkerungsschichten. Deswegen werden wir die private Altersvorsorge besser schützen. Wir werden den Freibetrag beim Schonvermögen  im SGB II, der verbindlich der Altersvorsorge dient, auf 750 Euro pro Lebensjahr  wesentlich erhöhen. Bedingung dafür ist, dass das Altersvorsorgevermögen erst  mit Eintritt in den Ruhestand verfügbar ist. So stärken wir die eigenständige Altersvorsorge. Sie darf nicht bestraft werden – auch nicht, wenn man auf das Arbeitslosengeld II angewiesen sein sollte.
Zusätzlich wollen wir die selbstgenutzte Immobilie umfassend schützen.

SGB II-Strukturreform

 

Die Koalition will die Aufgabenwahrnehmung und Finanzierung für Langzeitarbeitslose im Sinne der Menschen neu ordnen. Wir streben eine verfassungsfeste Lösung ohne Änderung des Grundgesetzes und ohne Änderung der Finanzbeziehungen an, die dazu beiträgt, dass Langzeitarbeitslosigkeit vermieden bzw. so  schnell wie möglich überwunden wird.Dabei gilt es, die Kompetenz und Erfahrung der Länder und der Kommunen vor  Ort sowie der Bundesagentur für Arbeit in getrennter Aufgabenwahrnehmung für  die Betreuung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen zu nutzen. Die bestehenden Optionskommunen sollen diese Aufgabe unbefristet wahrnehmen können.
Dabei muss kommunalen Neugliederungen Rechnung getragen werden können.
Die Bundesagentur für Arbeit erhält die Aufgabe, den Kommunen attraktive Angebote zur freiwilligen Zusammenarbeit zu unterbreiten. Dazu wird das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung einen „Mustervertrag“ ausarbeiten, der die Zusammenarbeit regelt und die kommunale Selbstverwaltung achtet. Unser Ziel ist eine bürgerfreundliche Verwaltung, die unnötige Doppelarbeit vermeidet.

 

Pauschalierungen
 
 In diesem Zusammenhang werden auch die Kosten der Unterkunft transparent  und rechtssicher au gestaltet. Wir werden auf der Basis der vorhandenen gesetzlichen Regelungen prüfen, die Energie- und Nebenkosten sowie ggf. die Kosten der Unterkunft zu pauschalieren. dabei sind regionale Besonderheiten zu berücksichtigen. Wir wollen damit auch dazu beitragen, dass die Zahl der Prozesse in diesem Bereich zurückgeht und gleichzeitig Anreize für einen sparsamen Energieverbrauch setzen.Wir werden das Wohngeldrecht hinsichtlich der Schnittstellen zu anderen sozialen  Sicherungssystemen überprüfen und streben weitere Vereinfachungen bei der Ermittlung des Wohngeldanspruchs an.
Wir werden prüfen, ob die von den Familienkassen durchgeführte Auszahlung des Kindergeldes einer anderen Stelle übertragen werden kann. Darüber hinaus wird  geprüft, ob weitere steuerfinanzierte familienpolitische Leistungen zusammengefasst werden können.

 

Bürgergeld
 
 Die Koalition nimmt sich vor, die vielfältigen und kaum noch überschaubaren steuerfinanzierten Sozialleistungen darauf hin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Zusammenfassung möglich ist. In diese Prüfung wird auch das Konzept  eines bedarfsorientierten Bürgergeldes einbezogen.
 
 

 

 

 

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Neue Wege setzt Mietobergrenzen neu fest

Maximalen Miethöhen für Arbeitslose im Kreis Bergstraße (Nettokaltmiete)

Personen pro
Haushalt

Bensheim, Zwingenberg,
Heppenheim

Viernheim, Lampertheim, Fürth,
Lorsch, Bürstadt

Restliche Orte im Kreis

1 Person (max. 45 qm)

262,00 Euro

237,00 Euro

217,00 Euro

2 Personen (> 60 qm)

327,00 Euro

281,00 Euro

261,00 Euro

3 Personen (> 72 qm)

380,00 Euro

334,20 Euro

309,20 Euro

4 Personen (> 84 qm)

427,40 Euro

387,40 Euro

357,40 Euro

5 Personen (> 96 qm)

490,60 Euro

445,60 Euro

410,60 Euro

je weitere Person (+ 12 qm)

058,00 Euro

053,20 Euro

048,20 Euro

Die Zahlen (Stand Juni 2009) beziehen sich auf die Nettokaltmiete. Nebenkosten und Heizkosten werden extra gezahlt werden. Wer in einer “teureren” Wohnung lebt, muss die Differenz zu seiner tatsächlichen Miete von seinem Regelsatz (359 Euro/Monat) abzwacken. Das sind im Kreis Bergstraße nach eigenen Angaben von “Neue Wege” 1200 Bedarfsgemeinschaften (2500 bis 3000 Personen). Alleine beim Wohnungsamt Bensheim sind 360 Personen registriert, die seit Monaten eine “angemessene” Wohnung suchen, ohne eine zu finden. Nach einem Urteil des BSG muss die Miete entsprechend den tatsächlichen Preisen am Wohnungsmarkt gezahlt werden.

Zum Vergleich: Von “Andere Wege” und dem “Förderverein für Demokratie und sozialpolitisches Engagement” anhand der Wohnungsangebote in allen relevanten Online- und Printmedien im September und Oktober 2007 ermittelte Nettokaltmieten:

Personen pro
Haushalt

Bensheim, Zwingenberg,
Heppenheim

Viernheim, Lampertheim, Fürth,
Lorsch, Bürstadt

Restliche Orte im Kreis

1 Person

321

276

254

2 Personen

401

335

398

3 Personen

504

416

421

4 Personen

538

520

447

quelle: andere wege / als pdf: mitetobergrenzen als pdfrichtlinien anderer träger : oertliche-richtlinien bei tacheles noch fragen?

gerhard.roehrig.hp@web.de

Niedersachsen, Sachsen – Anhalt und Bremen wollen die Sozialgerichte entlasten

Konkrete Vorschläge zu Gesetzesänderungen, um die Sozialgerichtsbarkeit zu entlasten, hat eine Arbeitsgruppe von 12 Sozialrichterinnen und Sozialrichtern aus Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erarbeitet. “Die aus der praktischen Erfahrung an den Sozialgerichten gewonnenen Vorschläge werden bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 24. und 25. Juni 2009 in Dresden vorgelegt. Sie betreffen im Wesentlichen die Bereiche der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung”, sagten der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann und seine Amtskollegin aus Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Angela Kolb, sowie der Bremer Justizsenator Ralf Nagel anlässlich der Vorstellung der Arbeitsergebnisse am Freitag (19.06.2009).

weiter siehe hier :

http://www.mj.niedersachsen.de/master.jsp?C=56469491&I=693&L=20

die vorschläge der sozialrichter

http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C56453956_L20.pdf

Die Länder Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben einen
Antrag bei der Justizministerkonferenz eingebracht, hier eine
Arbeitsgruppe einzurichten, um so die Kosten der Sozialgerichtsbarkeit
zu senken.

http://www.justiz.sachsen.de/smj/download/5_TOP_I_2_Presse.pdf

quelle :

BAG Rundbrief extra Nr. 11

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