Was ist der Unterschied zwischen Kinderlärm und einem Presslufthammer?

Wir dokumentieren hier eine Stellungnahme der Senioren Union NRW zur Absicht der Bundesregierung, das Baurecht zu ändern. Die  Stellungnahme hat viel Staub aufgewirbelt, es darf kommentiert werden:

Senioren-Union kritisiert generelle Zulassung von Kitas in Wohngebieten als verfassungswidrig 09.02.2011 /

 abgelegt unter: Pressemitteilung CDU-Politiker Kuckart verweist auf Artikel 2 des Grundgesetzes: „Nicht nur Kinder haben Rechte, sondern auch ältere Menschen“ Düsseldorf/Berlin.

Die Senioren-Union in der CDU hat sich dagegen ausgesprochen, künftig innerhalb von reinen Wohngebieten den Bau von Kindertageseinrichtungen grundsätzlich zuzulassen. Der jetzt bekannt gewordene Entwurf von Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) für ein neues Bundes-Immissionsschutzgesetz trage bei allem Verständnis für die Belange junger Familien den Ruhe-Bedürfnissen älterer Menschen nicht Rechnung, kritisierte heute in Berlin der stellvertretende Bundesvorsitzende der mit 57.000 Mitgliedern zweitgrößten CDU-Bundesvereinigung, Leonhard Kuckart. Kuckart, der zugleich Landesvorsitzender der Senioren-Union in Nordrhein-Westfalen ist, hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der jetzt vorliegenden Form sogar für verfassungswidrig. Kuckart erklärte: „Selbstverständlich haben Kinder das Recht zu lärmen und zu toben, aber nicht überall. Die geplante Änderung der Baunutzungsverordnung mit dem Ziel, in reinen Wohngebieten Kindertageseinrichtungen generell zuzulassen, lehnt die Senioren-Union entschieden ab. Nicht nur Kinder haben Rechte, auch ältere Menschen. Dazu gehört nach einem langen Berufsleben oder Leben im Dienste der Familie das Anrecht auf Ruhe und Erholung. Wir wünschen uns eine Lösung, die versöhnt und nicht spaltet. So sympathisch und mit Blick auf die Besorgnis erregende demografische Entwicklung wünschenswert Kinderlärm ist, es kommt jeweils auf die Situation im Einzelfall an. In einem Wohnumfeld mit vielen älteren Menschen müssen die Genehmigungsbehörden auch auf die Interessen der Ruheständler Rücksicht nehmen und diese gegen die Interessen junger Familien abwägen. Das kann im Einzelfall bedeuten, dass die Genehmigung für eine Kita, einen Kindergarten oder einen Spielplatz auch künftig zu versagen ist. Die generelle Zulassung von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten verstößt meiner Überzeugung nach gegen Artikel 2 des Grundgesetzes. Dieser garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, soweit nicht die Rechte anderer verletzt werden. Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf der Bundesregierung trägt nicht zum Zusammenhalt der Generationen bei. Ein Dauerpegel von 90 Dezibel bleibt eine unzumutbare Lärmbelästigung – gleich, ob die Quelle nun sympathisches Kindergeschrei ist oder das Hämmern eines Pressluftbohrers.“

quelle: http://www.senioren-union-nrw.de/Aktuelles/files/547a2b24ef30d2463853d20a8dc795fc-36.html

andere ansicht: http://www.fr-online.de/politik/kinderschutzbund-empoert-ueber-cdu-senioren/-/1472596/7177746/-/index.html

UN Kinderrechtskonvention wird 20 / Kinderreport / unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge in Deutschland wird Schutz verweigert

Mittwoch, 29. Oktober 2008  

Kinderreport Deutschland 2010

Mit dem Kinderreport Deutschland 2010 zieht das Deutsche Kinderhilfswerk eine Bilanz zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention. Den inhaltlichen Schwerpunkt stellt das Thema Bildung dar, wobei ein besonderes Augenmerk auf die Schule und die Familie gesetzt wird. Es gibt dringenden Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Konvention in Deutschland: Die Kinderarmut hat sich bei rund drei Millionen betroffenen Kindern eingependelt, der seit April 2009 fällige Staatenbericht der Bundesregierung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention liegt bis heute nicht vor, die Kinderrechte sind immer noch nicht im Grundgesetz verankert, bei der frühzeitigen Vermittlung von Medienkompetenzen tun sich große Lücken auf.

Auszug aus dem Kinderreport zum Download
[auszug als pdf ]

…..

 

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland” -

Vor 20 Jahren trat die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Deutschland zählt selbstverständlich zu den Unterzeichnern. Doch es gibt einen ausländerrechtlichen Vorbehalt: Die Kinderrechtskonvention gilt nicht für jugendliche Flüchtlinge in Deutschland. Besonders leiden unter diesem Vorbehalt Jugendliche, die als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen. Sie werden schon mit 16 behandelt wie Erwachsene. Hilfsorganisationen fordern seit langem, den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland zu verändern und sie zu behandeln als das, was sie sind: Kinder, die Schutz brauchen. Zu Gast bei Ina Krauss sind Jasmina, 21, und Ahmed, 18, jugendliche Flüchtlinge in Deutschland, sowie Albert Riedelsheimer vom Katholischen Jugendsozialwerk.

quelle: Notizbuch – Freitagsforum – Bayern 2

siehe auch ARD Mediathek (audio podcast)

mehr zum thema unbegleitete m. flüchtlinge beim fachverband  :   http://www.b-umf.de/

und flüchtlingsrat niedersachsen: http://www.nds-fluerat.org/projekte/fluechtlingskinder/unbegleitete-minderjaehrige-fluechtlinge/

zu kinderrechten:

siehe auch  http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechtskonvention

siehe auch:  national coalition

siehe auch: http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/

siehe weiter: wenn das jugendamt bei pippi klingelt

Veröffentlicht in asyl, hartz_IV_etc, kinder, kinderrechte, UN Kinderrechtskonvention. Kommentare deaktiviert
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