Heute ist Muttertag

gefunden auf : brazilpostcardsThe history of the Mother’s Day creation in the United States, occurred in a small city of West Virginia, in 1905. A girl named Anna Jarvis, with some friends, had the idea to start the movement as a way to honor their beloved mothers. However, the first official celebration was given on April 26, 1910, when the governor of West Virginia, William E. Glasscock, put Mother’s Day on the calendar of commemorative dates of that state. In 1914 the celebration was unified in all the country, being commemorated always in as the second Sunday of May. A year later, nearly every state officially marked the day.
In Brazil, the first Mother’s Day observance was in 1918, in the city of Porto Alegre RS, organized by the YMCA – Young Mens Christian Association of that Brazilian city. Coincidently, it was the President Getúlio Vargas, born in the same state, who proclaimed Mother’s Day a national holiday, in 1932.Mother’s day – A lot of images

A história da criação do Dia das Mães teve origem nos Estados Unidos, em uma pequena cidade do Estado da Virgínia Ocidental, no mês de maio de 1905. Uma menina, filha de pastores, chamada Anna Jarvis, junto com algumas amigas, teve a idéia de começar um movimento para instituir um dia em que todas as crianças se lembrassem e homenageassem suas mães.
Entretanto a primeira celebração oficial deu-se apenas em 26 de abril de 1910, quando o governador de Virgínia Ocidental, William E. Glasscock, tornou o Dia das Mães parte do calendário de datas comemorativas daquele estado. Na sequência outros estados norte-americanos aderiram à comemoração e, no ano de 1914, a celebração foi unificada em todo o país, sendo comemorado sempre no segundo domingo de maio. Em pouco tempo, mais de 40 países adotaram a data.
No Brasil o primeiro Dia das Mães aconteceu em 12 de maio de 1918, na cidade de Porto Alegre, promovido pela ACM – Associação Cristã de Moços da capital gaúcha. Coincidentemente foi um gaúcho, o presidente Getúlio Vargas, que oficializou o feriado em 1932.

Aqui temos muitas imagens paraa o Dia das Mães

quelle: http://brazilpostcard.com/motherpg.html

 

Ankündigung des Museums Heppenheim Sonderausstellung
- 27. Februar bis 13. Juni -
 

Zart und Stark
Frauenbilder des 20. Jahrhunderts in Heppenheim
 

 

Rechte und Chancen auf Gleichberechtigung war für die Frauen in der Vergangenheit ein Traum. Was wir heute als selbstverständlich ansehen, ist das Ergebnis eines jahrzehntelangen Kampfes um Emanzipation.
 
Die Hauptaufgabe der Frau bestand zunächst darin, sich um Haushalt und Kinder zu kümmern, änderte sich aber mit fortschreitender Industrialisierung. Frauen besaßen keine politischen Rechte, Bildungsmöglichkeiten waren eingeschränkt. Die Beziehung der Geschlechter zueinander beruhte auf der ungebrochenen Vorherrschaft des Mannes. Die Rolle der Frau veränderte sich durch die gesellschaftlichen Ereignisse des 20. Jh. wie Kriege, Revolution, NS-Zeit, Wirtschaftswunder und Studentenbewegung.
 
In der Ausstellung „Zart und Stark“ wird der Entwicklungsprozess und die Veränderung des Frauenbildes in Heppenheim von der Kaiserzeit bis zum Ende des 20. Jh. am Beispiel einzigartiger Fotografien und originalen Exponaten dargestellt.
 
Veranstaltung:

  • Chansonabend „Mordsweiber“ mit Jeanette Giese am 14. Mai 2011 im Kurmainzer Amtshof

 

 

 

buchtipp 

Bascha Mika, Die Feigheit der Frauen. Rollenfallen und Geiselmentalität. Eine Streitschrift wider den Selbstbetrug. C. Bertelsmann Verlag, München 2011, 245 Seiten, 14,99).

aus einem aritkel der südeutschen:

…Sie ist, zum x-ten Mal wiederbelebt, zum Gotterbarmen langweilig, die Debatte über Quoten für Frauen in der Privatwirtschaft: uralt, abgehangen. Die Argumente sind gedreht und gewendet, die Zahlen stagnieren, und doch geht jedes Mal ein Schock der Empörung und der Angst durch dieses Land, wenn mal wieder eine Arbeitsministerin, ein Wirtschaftsboss oder eine EU-Kommissarin vorzuschlagen wagt, das in Ordnung zu bringen, was nicht von allein in Ordnung kommen will: Darf man das? Ist das kontraproduktiv? Wollen das die Frauen überhaupt? Ist das umgekehrte Diskriminierung?……..

…Bascha Mika, bis zum Sommer 2009 Chefredakteurin der taz in Berlin, wortgewaltige Publizistin und Feministin, hat soeben ein Buch vorgelegt, das viel weiter unten ansetzt. Nicht in den Führungsetagen, nicht bei Quoten für Karrierefrauen, sondern beim Berufseinstieg, bei der Lebensplanung, bei ganz normalen Leben von ganz normalen Frauen. Sie beleuchtet die Debatte neu – auch wenn ihre These an sich nicht neu ist …………..

quelle: http://www.sueddeutsche.de/leben/bascha-mika-ueber-frauen-im-beruf-zu-weich-zu-feige-zu-unterwuerfig-1.1057495

 

 aus wikipedia: In Deutschland wurde der Muttertag 1922/23 vom Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber mit Plakaten „Ehret die Mutter“ in den Schaufenstern etabliert und – betont unpolitisch – als Tag der Blumenwünsche gefeiert. Mit Plakaten in Schaufenstern, kleineren Werbekampagnen und Veranstaltungen bis hin zu Muttertagspoesie wurde dem ersten deutschen Muttertag am 13. Mai 1923 durch den Vorsitzenden des Verbandes, Rudolf Knauer, der Weg bereitet. Ab 1926 wurde die Propagierung des Muttertages an die Arbeitsgemeinschaft für Volksgesundung übertragen, um „Kirche und Schule zu gewinnen und die Regierung dahin zu bringen, den Muttertag am zweiten Sonntag im Mai als offiziellen Feiertag festzulegen“.[11]Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Feier des Muttertags mit der Idee der “germanischen Herrenrasse” verknüpft. Gebärfreudige Mütter wurden als Heldinnen am Volk zelebriert, da sie den arischen Nachwuchs förderten. 1933 wurde der Muttertag ein offizieller Feiertag und erstmals am 3. Maisonntag 1934 als „Gedenk- und Ehrentag der deutschen Mütter“ mit der Einführung des Mütterdienstes begangen. Die religiös anmutenden Feierlichkeiten („Mütterweihen“) wurden in Konkurrenz zu christlichen Feiern auf sonntags um 10 Uhr angesetzt. 1938 wurde zusätzlich das Ehrenkreuz der Deutschen Mutter eingeführt,[12] das am Muttertag am 21. Mai 1939 erstmals verliehen wurde.[13]In der Bundesrepublik Deutschland wurde der Muttertag 1949 zum am zweiten Maisonntag begangenen nicht-gesetzlichen Feiertag und hat hinsichtlich des Blumenverkaufs eine Sonderstellung. So dürfen Blumenläden an diesem Tag in aller Regel geöffnet bleiben.[14] In Baden-Württemberg gilt dies jedoch nicht, wenn der Muttertag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt, wie z. B. im Jahr 2008 auf Pfingstsonntag.[15]Der Muttertag ist nicht gesetzlich verankert, vielmehr basiert dessen Datum auf Übereinkünften von Wirtschaftsverbänden. Die Floristenverbände haben den zweiten Sonntag im Mai als Muttertag festgelegt, was dazu führt, dass Pfingstsonntag und Muttertag auf denselben Tag fallen, wenn Ostern spätestens am 26. März gefeiert wird. Zuletzt traf das für die Jahre 1978, 1989 und 2008 zu. Da einige Ländergesetze die Ladenöffnung am Pfingstsonntag untersagen, darf – so beschloss es der deutsche Einzelhandel 1949 – in solchen Fällen ein Ersatztermin gesucht werden.[16] Im Jahre 2007 entbrannte deswegen eine Diskussion zwischen deutschem Einzelhandel und Kalenderverlagen. Die Diskussion endete nach längerem Hin und Her damit, dass der Muttertag 2008 ganz regulär am zweiten Maisonntag, also dem Pfingstsonntag stattfand.[17]Die Entscheidung kam für einige Kalenderverlage jedoch zu spät, sodass viele Kalender für das Jahr 2008 den Muttertag fälschlicherweise am 4. Mai eingetragen hattenhttp://de.wikipedia.org/wiki/Muttertag

Zwangsverheiratung kommt ins Strafgesetzbuch_aber Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht der Ehegatten

folgenden Artikel haben wir auf der internet Seite von terre des femmes  gefunden. >>frauenrechte.de >>Es wäre schön, wenn du, verehrter Leser, dich gegen die Verschlechterung des eigenständigen Aufenthaltsrecht der Ehegatten engagieren würdest:

 26.10.2010: Ein Jahr länger in der Ehehölle – Aufenthaltsrecht soll mit Gesetzesänderung gegen Zwangsheirat verschäft werden

Tübingen/Berlin. Seit heute ist es offiziell: Das Bundeskabinett beschloss am heutigen Mittwoch ein Gesetzespaket gegen Zwangsverheiratung. Darin soll die Zwangsverheiratung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Gleichzeitig enthält das Paket eine Erhöhung des eheabhängigen Aufenthaltsrechts (Ehebestandszeit) von zwei auf drei Jahre. 

TERRE DES FEMMES kritisiert aufs Schärfste, dass die Verbesserungen für Betroffene von Zwangsheirat eine gravierende Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehegatten mit sich bringt. 

Stellungnahme des Forums Menschenrechte zu den geplanten Gesetzesänderungen (pdf)

“Ein wahrer Kuhhandel”, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. “Schon heute bleiben viele dieser Frauen aus Angst vor einer Abschiebung in einer ungewollten und gewalttätigen Ehe. Sie erleben tagtäglich Gewalt und Unterdrückung. Und jetzt soll dieses Martyrium auch noch verlängert werden?”

Zwar soll eine Frau, die im Ausland gegen ihren Willen festgehalten und dort verheiratet wird, in Zukunft über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit haben, nach Deutschland zurückzukehren. Im Gegenzug muss eine andere Frau, die für eine Heirat nach Deutschland gekommen ist, jetzt noch ein Jahr länger mit einem gewalttätigen Partner aushalten. Eine im jetzigen Gesetz enthaltene Härtefallregelung soll dies zwar verhindern, doch die Praxis zeigt eine andere Realität: Die Gewaltsituation ist schwer zu beweisen und wird vor Gericht oft angezweifelt.

TERRE DES FEMMES fordert deshalb die Umsetzung der geplanten Verbesserungen zur Zwangsverheiratung sowie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von EhepartnerInnen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. “Alles andere wäre Augenwischerei und eine Politik zu Lasten von MigrantInnen”, so Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES. 

Auch das Forum Menschenrechte, einem Netzwerk von mehr als 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen, dem auch TERRE DES FEMMES angehört, spricht sich gegen die Erhöhung der Ehebestandszeit aus.

Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an
TERRE DES FEMMES, Rahel Volz oder Myria Böhmecke,
Tel. 07071/7973-0 oder per email: ehrverbrechen@frauenrechte.de

zum thema auch: http://www.wdr.de/tv/frautv/sendungsbeitraege/2010/1104/thema_2.jsp

ein verbessertes flüchtlingsrecht für frauen fordert schon lange proasyl: neues flüchtlingsrecht 12-05-2007

ähnliche themen auf diesem blog: http://ffduseh.wordpress.com/category/fluchtmigrationmultikulti/feed/

Neue Gruppe für Alleinerziehende

Wie die BAZ berichtet wurde in Heppenheim eine neue Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende (Mütter und Väter) gegründet. Die Mitglieder der alten Gruppe seien in die Jahre gekommen. Sie werde am 30.August feierlich übergeben. Die Übergabe und Neugründung finden am 30.August um 17.30h im Marienhaus, Kirchgasse 5, statt.

Weitere Treffen: alle 14 Tage, jeweils montags 17.30h bis 19h / mit Kinderbetreuung

Kontakt und Anmeldung: Mareike Boos / 06252 3051669  / Britta Zorn 06252 687899 /

Email: alleinerziehende.heppenheim@yahoo.de 


mehr zum thema auch in unserem feed: männer und frauen (feed)

selbsthilfegruppen zu diversen themen:  http://www.selbsthilfe-bergstrasse.de/

mehr hilfsangebote: überblick


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VAMV krititisiert Pläne der Justizministerin zur Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Grund zur Sorge: Leutheusser-Schnarrenberger plant Reform des Sorgerechts für Nichtverheiratete

Prozessauftakt im Kindbett: Zum Wohle des Kindes?

Berlin, 28. Juli 2010. Mitten im Sommerloch macht Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorschlag, das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern in einem zentralen Punkt massiv zu verändern: Künftig soll bei der Geburt eines Kindes das Sorgerecht automatisch an beide Eltern fallen. Wenn eine ledige Mutter das Sorgerecht nicht mit dem Vater des Kindes teilen möchte, muss sie vor Gericht ziehen und entsprechende Gründe darlegen. Bisher haben ledige Mütter grundsätzlich das alleinige Sorgerecht. Mit einer Erklärung beim Jugendamt können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Unabhängig davon hat jedes Kind ein eigenständiges Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2003 das Veto der Mütter und den Status der Väter akzeptiert. Damit könne ein langwieriger Streit der unverheirateten Eltern vermieden werden,  der dem Kindeswohl eher schade, so das Urteil. Um wissenschaftlich fundierte Aussagen zur Frage der gemeinsamen Sorge nicht verheirateter Eltern machen zu können, beauftragte das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung mit einer Forschung zu diesem Thema. Der abschließende Bericht wird im September 2010 vorliegen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in seinem Urteil im Dezember 2009 die deutsche Rechtssprechung nur in einem Detail korrigiert: Auch für nicht verheiratete Väter müsse die Möglichkeit offen gelassen werden, die gemeinsame Sorge einzuklagen.

Vor diesem Hintergrund ist der Vorstoß der Bundesjustizministerin nicht nur vollkommen unverständlich, er trägt sogar den haut goût einseitiger Ideologisierung. “Alleinerziehenden Müttern und damit auch ihren Säuglingen würde durch diese Gesetzesänderung zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet. Artikel 6 Absatz 4 des Grundgesetzes, welches jeder Mutter einen Anspruch zugesteht auf Schutz und Fürsorge der Gemeinschaft, wird konterkariert “, so die Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht Edith Schwab. Zu Streitigkeiten um das Sorgerecht kommt es nur in Fällen, in denen die Eltern keine einvernehmliche Lösung finden. “In dieser bereits oft belastenden Situation kann das alleinige Sorgerecht die bessere Alternative sein und für die nötige Ruhe, vor allem für die Kinder, sorgen”, so Edith Schwab.

Das Umgangsrecht bleibt davon vollkommen unangetastet. Alle Eltern, unabhängig von der Familienform, haben ein Recht auf Umgang mit ihrem Kind. Das Problem liegt tatsächlich aber ganz woanders: Ein großer Teil der Väter nimmt das Umgangsrecht nicht oder nicht regelmäßig wahr. “Entgegen der geäußerten Ansicht der Ministerin verbessert das Sorgerecht von Vätern für sich allein gesehen nicht die Situation der Kinder, wenn es völlig abgekoppelt von jeglicher Übernahme von Verantwortung und Empathie für das Kind daher kommt. Die Annahme des Bundesverfassungsgerichts, dass diese Väter seit der Reform 1998 ohne weiteres die gemeinsame Sorge mit Zustimmung der Mutter erwerben können, ist bisher nicht widerlegt “, so Edith Schwab.   

Mit diesem Vorstoß schießt die Ministerin weit über das durch die Gerichte vorgegebene Ziel hinaus, düpiert das Bundesverfassungsgericht und setzt sich über die wissenschaftlichen Erkenntnisse des von ihrer Vorgängerin Frau Ministerin Brigitte Zypries erteilten Forschungsauftrags zum Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern hinweg. Der Stress für alleinerziehende Mütter und ihre Kinder ist damit in vielen Fällen vorprogrammiert. Ohne den Abschlussbericht des Forschungsauftrags abzuwarten, will sie das Sorgerecht im Alleingang “modernisieren”. Aber der Wille der Ministerin, modern sein zu wollen und das Sommerloch zu füllen, wird dem gesetzlichen Auftrag nicht gerecht.

Pressemitteilung

weitere infos: bundesjustizministerium /  die justizministerin im interview mit bayern 2 /  schwab im interview mit dem epf  
 unser themenschwerpunkt: männer und frauen (feed)  

Jede siebte Familie in Hessen mit alleinerziehender Mutter

2009 versorgten in Hessen rund 93 000 alleinerziehende Mütter ein oder mehrere minderjährige Kinder in ihrem Haushalt. Wie das Hessische Statistische Landesamt aus den Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, war in etwa jeder siebten hessischen Familie mit Kindern unter 18 Jahren die Mutter alleinerziehend. Im Vergleich zu 1996 erhöhte sich die Zahl der alleinerziehenden Mütter um knapp 20 000 bzw. mehr als ein Viertel. Insgesamt wuchsen gut 140 000 Kinder bei alleinerziehenden Müttern auf. Damit wurde annähernd jedes achte minderjährige Kind in Hessen von einer alleinerziehenden Mutter versorgt. 

Zusätzlich zur Erziehung der Kinder waren gut 61 Prozent der alleinerziehenden Mütter berufstätig, und zwar 22 Prozent in Vollzeit und 39 Prozent in Teilzeit. Ihren überwiegenden Lebensunterhalt konnten knapp zwei Drittel (63 Prozent) der alleinerziehenden Mütter aufgrund ihrer Erwerbstätigkeit sicherstellen. Mit 27 Prozent war gut jede vierte alleinerziehende Mutter auf staatliche Transferleistungen angewiesen. Weitere zehn Prozent wurden von Angehörigen unterstützt oder bezogen z. B. eine Rente. Mit einem Anteil von 54 Prozent verfügte über die Hälfte der alleinerziehenden Mütter über ein monatliches Familiennettoeinkommen von weniger als 1500 Euro, ein Viertel sogar über weniger als 1100 Euro. Im Vergleich dazu gingen von den verheirateten oder mit einem Partner zusammenlebenden Müttern minderjähriger Kinder knapp 57 Prozent aktiv einer Erwerbstätigkeit nach, davon etwa 14 Prozent einer Vollzeittätigkeit und 43 Prozent einer Teilzeittätigkeit. Gut die Hälfte der Mütter in Paarbeziehungen gab an, ihren Lebensunterhalt mit Hilfe der eigenen Berufstätigkeit zu bestreiten, weitere 36 Prozent konnten sich auf den finanziellen Rückhalt ihrer Partner verlassen. Staatliche Transfers spielten für diese Mütter eine untergeordnete Rolle. Ihr Familieneinkommen lag lediglich bei jeder zwanzigsten Mutter unter 1500 Euro.

Rund 44 Prozent der Alleinerziehenden lebten seit der Scheidung vom Ehemann allein mit ihren Kindern im Haushalt, weitere 31 Prozent waren ledig und jede vierte wohnte von ihrem Ehepartner getrennt bzw. war verwitwet.

quelle:  hessisches statistisches landesamt
mehr zum thema alleinerziehende in der statistik: familienatlas / pressekonferenz des statistischen bundesamt/ maeriealien zur pressekonferenz als pdf ca. 1,3 MB
 
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