Anspruch auf Kostenerstattung für Fahrten zur Fachoberschule (SG Marburg 05.08.2010 5AS 309/10 ER zu § 21 VI SGBII)

Die Hersfelder Zeitung berichtet in ihrer online Ausgabe vom 26.8.2010 über eine Entscheidung des Sozialgerichts Marburg, derzufolge der Landkreis Marburg-Biedenkopf die Fahrtkosten von ärmeren Schülern in Zukunft auch nach Abschluss der Mittelstufe bezahlen muss. Eine 17 jährige Schülerin hatte geklagt, weil sie jeden Tag 13 Kilometer weit zur Fachoberschule nach Kirchhain fahren muss, wo sie ihr Fachabitur machen wird. Die Fahrtkosten in Höhe von immerhin EUR 736 pro Jahr konnte sie aber nicht aus der eigenen Tasche aufbringen.

 mehr dazu: hersfelder zeitung: gericht: staat muss zahlen  die entscheidung im wortlaut: lareda
 zu §21 SGB II  gesetze im internet  mehr zu hartz IV etc: feed

 

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