Eigenbetrieb “Neue Wege” geht in die Fläche

Der Eigenbetrieb “Neue Wege” , im Kreis Bergstrasse u.a. zuständig für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen, will nach übereinstimmenden Berichten von echo online und morgenweb vom 07.5.2010 mit seiner sogenannten Einstiegsoffensive künftig an mehr Standorten im Kreis präsent sein. Bisher betreibt Neue Wege in eigener Regie sogenannte Jobcenter in Heppenheim, Viernheim, Mörlenbach und Bürstadt. An jedem der 4 Standorte standen schon bisher je 40 Plätze für das 8 wöchige Training zur Verfügung, in dessen Verluaf  Neu-”Kunden” für die Suche nach einem Arbeitsplatz fit gemacht werden sollen. An vier Tagen in der Woche kommen nach Angaben des morgenweb bei der Einstiegsoffensive Langzeitarbeitslose jeweils drei Stunden lang in Kleingruppen zusammen und bemühten sich intensiv um eine neue Stelle. Sie sichteten Jobangebote, erstellten Bewerbungsunterlagen und fänden heraus, welche Qualifikation ihnen vielleicht noch fehle. Unterstützt würden sie dabei von zwei Fallmanagern.

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Wesentliche Eckpunkte zur Umorganisation des Hartz IV-Systems

Die Regierungsparteien und die SPD und Länder haben sich auf eine Neuorganisation des Hartz IV-Systems geeinigt. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

1. Gemeinsame Einrichtungen (bisher ARGEn) als Regelmodell

  • Die Träger (BA und Kommunen) bilden eine gemeinsame Einrichtung zur Durchfüh­rung der Aufgaben nach dem SGB II. Diese Einrichtung ist befugt, Verwaltungsakte und Bescheide zu erlassen. Getrennte Aufgabenwahrnehmung soll es nicht mehr ge­ben, obwohl nur diese bisher verfassungskonform ist.
  • Die gemeinsame Einrichtung hat eine Trägerversammlung, in der Vertreter der BA und der Kommune je zur Hälfte vertreten sind. Diese entscheidet über:
  • die Bestellung des Geschäftsführers
  • Verwaltungsablauf und Standort
  • Entscheidung, ob einzelne Aufgaben von einem Träger allein oder einem Drit­ten übertragen werden
  • Ordnung in der Dienststelle und Arbeitsplatzgestaltung
  • das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm und einheitliche Grund­sätze der Qualifizierungsplanung und Personalentwicklung.

      Bei der Stellenbesetzung werden Personalschlüssel zugrundegelegt.

  • Der Geschäftsführer führt hauptamtlich die Geschäfte für fünf Jahre. Er ist Beschäftig­ter eines Trägers (BA oder Kommune) und unterliegt dessen Dienstauf­sicht. Er ist im personalrechtlichen Sinne Arbeitgeber und kann Beförderungen oder Höhergruppierungen vornehmen.
  • Das Personal wird von ihren ursprünglichen Trägern für fünf Jahre zugewiesen. Da­nach erfolgen Zuweisungen im Einzelfall mit Zustimmung des Geschäftsführers.
  • Die gemeinsamen Einrichtungen haben aber kein eigenes Personal.
  • In den gemeinsamen Einrichtungen werden Personalvertretungen, Gleichstellungsbe­auftragte, Jugend- und Schwerbehindertenvertretungen einge­richtet 

2. Ausweitung der kommunalen Option

  • Die 69 optierenden Kommunen werden unbefristet verlängert, soweit sich bis 30. Sep­tember bestimmte Zulassungskriterien erfüllen.
  • Darüber hinaus wird die Option auf ein Viertel der bisherigen Träger erweitert auf insge­samt 110 Optionskommunen, d. h. 41 neue.
  • Die Länder sollen die Optionskommunen einvernehmlich auf die Bundesländer vertei­len.
  • Für die neuen 41 Optionen muss der Antrag bis Ende 2010 gestellt sein und kann zum 01.01.2012 wirksam werden. Soweit das Kontingent nicht ausgeschöpft wird, gibt es eine zweite Wahlmöglichkeit in der zweiten Jahreshälfte 2015, die dann zum 01.01.2017 umgesetzt wird.
  • Voraussetzung für die Zulassung sind
    • die Schaffung einer besonderen Einrichtung
    • Verpflichtung zum Abschluss einer Zielvereinbarung mit Landesbehörde
    • Verpflichtung zur Datenerhebung, -weitergabe, Wirkungsforschung, etc.
    • Mehrheitsbeschluss von zwei Drittel des Kommunalparlaments
      • Übernahme von 90 % des im Rahmen von Hartz IV eingesetzten BA-Personals.

 

3. Die getrennte Aufgabenwahrnehmung soll es nicht mehr geben, obwohl bisher nur diese Organisationsform verfassungskonform ist.

4. Über neue Gremien wird der Ländereinfluss dauerhaft gestärkt

  • Die jeweils zuständige Landesbehörde und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) rich­ten Kooperationsausschüsse ein, die die Umsetzung von Hartz IV auf Landes­ebene koordinieren.
    • Hier werden jährlich die Ziele sowie die Schwerpunkte der Arbeitsmarkt- und In­tegrationspolitik auf Landesebene abgestimmt.
    • Bei Meinungsverschiedenheiten entscheiden sie über wichtige Weisungszustän­digkeiten
    • Beim BMAS wird ein Bund-Länder-Ausschuss eingerichtet, zu dem je nach Thema die kommunalen Spitzenverbände und die BA hinzugezogen werden. Er soll Monito­ring und einen Austausch sicherstellen

 

5. BA und Kommunen bleiben für rechtmäßige Leistungserbringung verantwortlich

  • Sie haben ein Weisungsrecht hinsichtlich ihrer Aufgaben. Dies gilt aber nicht für Aufga­ben der Trägerversammlung
  • Bei Meinungsverschiedenheiten über Weisungszuständigkeit können BA bzw. Kommu­nen oder Trägerversammlung den Kooperationsausschuss auf Landesebene anrufen. Hierzu entscheidet der Kooperationsausschuss mit Stimmenmehrheit
  • Bevor BA oder Kommunen in ihren Angelegenheiten Weisungen von grundsätzlicher Bedeutung erlassen, müssen sie den Kooperationsausschuss anrufen
  • Grundsätzliche Angelegenheiten von bundespolitischer Bedeutung sollen zugleich im Bund-Länder-Ausschuss behandelt werden.

 

6. Unterschiedliche Steuerung

  • Zwischen allen ausführenden und aufsichtsführenden Stellen gibt es Zielvereinbarun­gen.
    • Bund Länder sollen sich auf einheitliche Grundlagen für Zielvereinbarungen und Kennzahlvergleich verständigen
    • Über den Abschluss der Zielvereinbarung von Bund und Ländern berät der Ko­operationsausschuss der Länder
    • Zugleich soll das BMAS Zielvereinbarungen mit der BA und die BA und die Kommunen mit den Geschäftsführern der gemeinsamen Einrichtungen ab­schließen sowie
    • Bezüglich der Option des BMAS mit den Ländern und diese mit den optieren­den Kommunen Zielvereinbarungen abschließen.
      • Im laufenden Geschäft sollen Weisungen der Träger die Ausnahme sein

 

7. Unterschiedliche Aufsicht

  • Die Rechts- und Fachaufsicht über alle Aufgaben der BA in gemeinsamen Eichrichtun­gen hat das BMAS. Die Aufsicht über die kommunalen Teilaufgaben üben die Länder aus
  • Über die Aufgaben der Trägerversammlung übt das BMAS die Rechtsaufsicht über die gemeinsamen Einrichtungen im Einvernehmen mit den Landesbehörden aus. Bei fehlendem Einvernehmen muss der Kooperationsausschuss angerufen werden, von dessen Votum das BMAS nur aus wichtigem Grund abweichen kann.
  • Der Bund kann seine Rechtsbefugnisse auf eine andere Bundesoberbehörde übertra­gen, was aber nicht die BA sein darf
  • Über die optierenden Kommunen haben die Länder die unmittelbare Aufsicht. Zugleich führt das BMAS die Rechtsaufsicht über die Länder bezüglich der Bundes­leistungen
  • Das BMAS ist berechtigt und verpflichtet zu einer finanziellen Kontrolle der Optionen. Ein vereinfachtes Prüfverfahren soll greifen, wenn die optierende Kommune ein eige­nes Verwaltungs- und Kontrollsystem errichtet hat und dem Bund eine Beurteilung ermöglicht wird, ob Aufwendungen nach Grund und Höhe vom Bund zu tragen sind

 

8. Personal wird zugewiesen

  • Die Beschäftigten der BA in den Argen werden den gemeinsamen Einrichtungen für fünf Jahre zugewiesen. Die Zuweisung führt zu keinem Wechsel des Arbeitgebers oder Dienstherrn. Wie schon bisher gilt für die zugewiesenen Beamten das Beamten- und Besoldungsrecht des Bundes, bzw. der Länder, so dass eine besoldungsrechtli­che Angleichung ausgeschlossen ist. Für die Arbeitnehmer wird in diesen Einrichtun­gen ein bundeseinheitlicher Tarifvertrag empfohlen
  • Für die zusätzlich optierenden Kommunen sollen die bisher im Hartz IV-System täti­gen BA-Kräfte durch Gesetze auf die Kommunen „übergehen“. Die Kommunen ha­ben aber die Möglichkeit, bis zu 10 % des „übergegangenen Personals der BA zurück zu geben“. Die Auswahl über das rückversetzte Personal soll die Kommune treffen
  • Für den Fall, dass die Option später zurückgegeben wird, erfolgt die Rückversetzung des Personals wiederum durch Gesetz

 

9. Generelle Verpflichtung zur Einrichtung von Beiräten

  • Sie dürfen auch künftig nur beraten
  • „Beteiligt“ werden sollen insbesondere Wohlfahrtsverbände, Arbeitgeber, Gewerkschaf­ten, Kommunen und berufsständische Organisationen
  • Die Regelungen gelten auch für optierende Kommunen

quelle: aus dem DGB Bundesvorstand / Bereich Arbeitsmarktpolitik / Autor : Wilhelm Adamy /

lies auch : FR online : Grundsatzeinigung über Jobcenter

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Roland Koch besucht Neue Wege und ist voll des Lobes / und: Burelbachs Dienstreise nach Brooklyn

   

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18.03.2010 – Pressemitteilung

Ministerpräsident Koch lobt erfolgreiches Modell der Einstiegsoffensive zur Arbeitsvermittlung von Arbeitslosengeld-II-Beziehern (1)

Besuch im Jobcenter der Optionskommune Bergstraße

Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch hat sich beim Besuch eines Jobcenters des Eigenbetriebs „Neue Wege Kreis Bergstraße“ über die Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslosengeld II-Bezieher in der Optionskommune Bergstraße informiert. Im Gespräch mit Fallmanagern und Langzeitarbeitslosen zeigte er sich beeindruckt von der konsequenten Umsetzung des „Work-first“-Ansatzes, also der Priorität für Vermittlung auf einen Arbeitsplatz, und den Erfolgen der Einstiegsoffensive: „Die Zahlen des Kreises Bergstraße sprechen für sich. Die Vermittlungsquote von fast 50 Prozent der Teilnehmer in den ersten Arbeitsmarkt ist ein Beleg dafür, dass dieser innovative, dezentral entwickelte Weg der Aktivierung von Langzeitarbeitslosen erfolgreich ist.“ Das seit zwei Jahren im Kreis Bergstraße praktizierte Pilotmodell der „Einstiegsoffensive“, in dem Langzeitarbeitslosen nach dem Vorbild der in den Niederlanden mit großem Erfolg praktizierten Werkakademien ein Sofortangebot zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterbreitet wird, stand im Fokus des Besuchs des Ministerpräsidenten.

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Union einigt sich im Jobcenter-Streit

Durchbruch beim Krisengipfel der Union: Arbeitsministerin von der Leyen und die Unionsministerpräsidenten haben sich auf eine gemeinsame Linie zur Zukunft der Jobcenter verständigt. Schwarz-Gelb will nun mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln.

Berlin – Arbeitsministerin Ursula von der Leyen kann aufatmen: Bund und Länder haben sich über die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Jobcenter geeinigt. Die Koalition werde mit der SPD über eine Grundgesetzänderung verhandeln, kündigte die CDU-Ministerin nach einem Treffen mit den Ministerpräsidenten der unionsregierten Länder am Sonntagabend in Berlin an. Dazu werde mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck und SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier schnellstmöglich ein Termin vereinbart.

In der vergangenen Woche hatten immer mehr Landesregierungen vom Bund gefordert, mit einer Grundgesetzänderung die Betreuung von Langzeitarbeitslosen aus einer Hand sicherzustellen. Am Wochenende signalisierte die SPD dazu Bereitschaft.

mehr bei spiegel online

siehe auch gesetzentwurf der spd zur änderung des GG
was noch am SGB II geändert werden soll analysiert Martin Bongards in einem Papier für den DGB Hessen;  siehe zum Ganzen auch den Regierungsentwurf zur Einführung der eigenverantwortlichen und kooperativen Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Siehe auch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verstetigung der kommunalen Option siehe auch auf diesem blog : kreistag bergstrasse will neue wege fortführen und Betroffene fordern Leistungen aus einer Hand
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Kreistag Bergstrasse will “Neue Wege” fortführen / Kritik von Andere Wege

18. Dezember 2009  | 
Vom Modell zur Norm
Neue Wege: Kreis Bergstraße will über 2010 hinaus mit
dem Eigenbetrieb Neue Wege
Langzeitarbeitslose betreuen
  
mehr dazu:
http://www.echo-online.de/suedhessen/bergstrasse/kreis/art1145,494618


19. Dezember 2009  | 
Kein Kunde, sondern ein Abhängiger
Hartz IV: Bergsträßer Initiative Andere Wege
stellt das Konzept in Frage
- Vorwürfe an die ,,Armutsindustrie"

http://www.echo-online.de/suedhessen/bergstrasse/kreis/art1145,499361


fachtagung armutsintiativen:
Im Januar gibt es eine Fachtagung
und Ideenbörse der Liga der freien Wohlfahrtspflege
Thema: Ergänzende Armutsinitiativen und was diese bewirken.
27. Januar 2010, 16:00 bis 20:00 Uhr,
Paul-Schnitzer-Saal, Museumszentrum,
Nibelungenstr. 35, Lorsch
Die Fachtagung soll einen Beitrag dazu leisten, 
wie diese Dienste sozial- und fachpolitisch 
im Kreis Bergstraße  einzuordnen sind. 
Es geht um die Frage, wie das ehrenamtliche Engagement 
vor dem Hintergrund der unzureichenden Grundsicherung 
durch den Staat beziehungsweise den zunehmend prekären 
Lebensverhältnissen zu bewerten ist. In einer Infobörse 
besteht die Möglichkeit, über den Tellerrand zu blicken 
und andere Initiativen kennenzulernen.
Einzelheiten als pdf: mehr zur veranstaltung

aktuelle Arbeitsmarktdaten
der Bundesagentur für Arbeit :
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/index.shtml

die sogenannten SGB II - Kennzahlen finden Sie unter :
http://www.pub.arbeitsagentur.de/hst/services/statistik/interim/analytik/kennzahlensgbii/archiv/200907/daten.shtml
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