Proasyl und andere: eine neue Bleiberechtsregelung muss her

 

Warum wir eine neue Bleiberechtsregelung brauchen

In den letzten Jahren wurden von Bund und Ländern mehrere Bleiberechtsregelungen beschlossen – aber mit begrenztem Erfolg: Noch immer leben 75.000 Menschen seit sechs Jahren ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland – das sind 75.000 Menschen, die seit Jahren gezwungen sind, ein Leben auf Abruf zu führen. Eine Rückkehr in ihr Herkunftsland ist für die allermeisten von Ihnen undenkbar und in Deutschland sind sie nur befristet geduldet. Immer wieder droht ihnen die Abschiebung. Sie alle können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie in Deutschland keine sichere Lebensperspektive haben.

Zu arm, zu alt, zu krank

Die Bleiberechtsregelungen der Vergangeneit haben viele Menschen ausgeschlossen. Manche sind etwa knapp nach dem Stichtag der damaligen Bleiberechtsregelung eingereist. Andere sind zu alt oder jung, um unter die geltende Bleiberechtsregelung zu fallen. Vor allem ältere und kranke Menschen konnten die darin festgelegten hohen Anforderungen an die wirschaftliche Leistungsfähigkeit nicht erfüllen.

Auch droht vielen Menschen, dass sie ihr Bleiberecht wieder verlieren: Von den rund 60.000 Menschen, die in der Vergangenheit ein Bleiberecht erhielten, könnten unseren Schätzungen nach bis zu einem Drittel das erteilte Aufenthaltsrecht wieder verlieren, vor allem aufgrund von Schwierigkeiten bei der Lebensunterhaltssicherung. Menschen, die im Rahmen des sogenannten Asylbewerberleistungsgesetzes teils jahrelang durch die Unterbringung in Sammellagern und andere diskriminierende Zumutungen systematisch ausgegrenzt wurden, haben erschwerte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt.

Unsere Forderungen:

PRO ASYL appelliert an die politisch Verantwortlichen, eine bundesgesetzliche Bleiberechtsregelung zu schaffen, die sich an den Realitäten der in Deutschland lebenden Menschen orientiert und in Zukunft den langjährig hier Lebenden eine wirkliche Perspektive eröffnet. Eine solche Bleiberechtsregelung muss folgende Kriterien erfüllen

  • Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag.
    Es muss eine fortlaufende Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen die Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten.
  • Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.
    Es ist inhuman, alte, kranke oder behinderte Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie alt, krank oder behindert sind, Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung, Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss das Bemühen um Arbeit ausreichen.
  • Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe.
    Die bislang gestellten Anforderungen – beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die Straffreiheit – werden der schwierigen persönlichen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht.
  • Keine Familientrennung.
    Eine neue Bleiberechtsregelung muss verhindern, dass Familien auseinandergerissen werden.

Nur eine großzügige, humanitäre Bleiberechtsregelung kann das Problem der Kettenduldungen lösen.

quelle: http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht/ und: http://www.proasyl.de/de/themen/bleiberecht/hintergrundinformationen/

Flüchtlinge aus Nordafrika aufnehmen_ Appell der NGOs unterstützen

gefunden unter :  http://www.proasyl.de/

pro asyl und andere  fordern den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy auf, sich beim Treffen des europäischen Rates am 24. Juni für die Aufnahme der im tunesisch-libyschen Grenzgebiet festsitzenden Flüchtlingen einzusetzen und sich der Abschottungspolitik der Europäischen Union entschieden entgegenzustellen

ffduseh sagt: Unterstützen Sie den Appell:


“Voices of Choucha” – Flüchtlinge aus Nordafrika aufnehmen

Gegen die unmenschliche Abschottungspolitik
an Europas Außengrenzen

Unterstützen Sie unseren Appell an den Präsidenten des Europäischen Rates, Herman von Rompuy!

Mai 2011: Vor der libyschen Küste sinkt ein Flüchtlingsschiff. 600 Menschen ertrinken. Der junge Somali Abdelrachman überlebt. Jetzt sitzt er in der Wüste im Flüchtlingslager “Choucha” an der tunesisch-libyschen Grenze fest – ohne Lebensperspektive. Er ist einer von 11.000 Flüchtlingen, für die der UNHCR händeringend ein Aufnahmeland sucht. Meist vergeblich: Deutschland und andere EU-Staaten haben bis heute nicht reagiert. Statt den Flüchtlingen zu helfen, schottet sich Europa ab.

Obwohl alle Möglichkeiten bestehen, Bootsflüchtlinge zu retten, werden die Menschen auf dem Meer gnadenlos ihrem Schicksal überlassen. Über 1.600 Schutzsuchende sind seit Anfang des Jahres im Mittelmeer gestorben – am 1. Juni kamen über 150 Bootsflüchtlinge ums Leben. Abdelrachman will trotzdem wieder in eines der maroden Schiffe nach Europa steigen. “Nach Somalia zurück kann ich nicht. Hierbleiben auch nicht. Lieber sterbe ich.”

Wir bitten Sie: Protestieren Sie mit uns gegen die unmenschliche Abschottungspolitik.

Fordern Sie den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy auf, sich beim Treffen des europäischen Rates am 24. Juni für die Aufnahme der im tunesisch-libyschen Grenzgebiet festsitzenden Flüchtlingen einzusetzen und sich der Abschottungspolitik der Europäischen Union entschieden entgegenzustellen.

Unterstützen Sie unseren Appell an den Präsidenten des Europäischen Rates, Herman von Rompuy!

Hinweis: Auf unserer Facebook-Seite bleiben Sie über die PRO ASYL-Aktion informiert und können Ihre Freunde zum Mitmachen einladen!


 lesen Sie auch:

Aufnahme von Flüchtlingen gefordert

Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning (FDP),hat sich für eine Aufnahme von Flüchtlingen stark gemacht. Damit forderte erstmals ein Regierungsmitglied eine Direktaufnahme von Flüchtlingen aus Nordafrika……………………….mehr: http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=8200192/13s7twb/index.html  

siehe auch: http://www.medico.de/themen/vernetztes-handeln/campaigns/dokumente/choucha-appell/4021/

Zwangsverheiratung kommt ins Strafgesetzbuch_aber Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht der Ehegatten

folgenden Artikel haben wir auf der internet Seite von terre des femmes  gefunden. >>frauenrechte.de >>Es wäre schön, wenn du, verehrter Leser, dich gegen die Verschlechterung des eigenständigen Aufenthaltsrecht der Ehegatten engagieren würdest:

 26.10.2010: Ein Jahr länger in der Ehehölle – Aufenthaltsrecht soll mit Gesetzesänderung gegen Zwangsheirat verschäft werden

Tübingen/Berlin. Seit heute ist es offiziell: Das Bundeskabinett beschloss am heutigen Mittwoch ein Gesetzespaket gegen Zwangsverheiratung. Darin soll die Zwangsverheiratung als eigener Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Gleichzeitig enthält das Paket eine Erhöhung des eheabhängigen Aufenthaltsrechts (Ehebestandszeit) von zwei auf drei Jahre. 

TERRE DES FEMMES kritisiert aufs Schärfste, dass die Verbesserungen für Betroffene von Zwangsheirat eine gravierende Verschlechterung beim eigenständigen Aufenthaltsrecht für nachgezogene Ehegatten mit sich bringt. 

Stellungnahme des Forums Menschenrechte zu den geplanten Gesetzesänderungen (pdf)

“Ein wahrer Kuhhandel”, so Christa Stolle, Bundesgeschäftsführerin von TERRE DES FEMMES. “Schon heute bleiben viele dieser Frauen aus Angst vor einer Abschiebung in einer ungewollten und gewalttätigen Ehe. Sie erleben tagtäglich Gewalt und Unterdrückung. Und jetzt soll dieses Martyrium auch noch verlängert werden?”

Zwar soll eine Frau, die im Ausland gegen ihren Willen festgehalten und dort verheiratet wird, in Zukunft über einen längeren Zeitraum die Möglichkeit haben, nach Deutschland zurückzukehren. Im Gegenzug muss eine andere Frau, die für eine Heirat nach Deutschland gekommen ist, jetzt noch ein Jahr länger mit einem gewalttätigen Partner aushalten. Eine im jetzigen Gesetz enthaltene Härtefallregelung soll dies zwar verhindern, doch die Praxis zeigt eine andere Realität: Die Gewaltsituation ist schwer zu beweisen und wird vor Gericht oft angezweifelt.

TERRE DES FEMMES fordert deshalb die Umsetzung der geplanten Verbesserungen zur Zwangsverheiratung sowie ein eigenständiges Aufenthaltsrecht von EhepartnerInnen ab dem Zeitpunkt der Eheschließung. “Alles andere wäre Augenwischerei und eine Politik zu Lasten von MigrantInnen”, so Irmingard Schewe-Gerigk, Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES. 

Auch das Forum Menschenrechte, einem Netzwerk von mehr als 50 deutschen Nichtregierungsorganisationen, dem auch TERRE DES FEMMES angehört, spricht sich gegen die Erhöhung der Ehebestandszeit aus.

Nachfragen und Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an
TERRE DES FEMMES, Rahel Volz oder Myria Böhmecke,
Tel. 07071/7973-0 oder per email: ehrverbrechen@frauenrechte.de

zum thema auch: http://www.wdr.de/tv/frautv/sendungsbeitraege/2010/1104/thema_2.jsp

ein verbessertes flüchtlingsrecht für frauen fordert schon lange proasyl: neues flüchtlingsrecht 12-05-2007

ähnliche themen auf diesem blog: http://ffduseh.wordpress.com/category/fluchtmigrationmultikulti/feed/

Humanitäre Situation für Schutzsuchende in nordgriechischen Haftlagern dramatisch

21.10.2010

PRO ASYL veröffentlicht neue Recherche über griechisch-türkisches Grenzgebiet

Griechenland ist einer der letzten Zugangspunkte für Flüchtlinge nach Europa. Schutzsuchende aus Afghanistan, dem Irak, Iran und Somalia müssen diese Fluchtroute über die Türkei nach Griechenland wählen. Da der Seeweg über die Ägäis mittlerweile weitgehend abgeriegelt ist, steigt die Zahl der Einreiseversuche an der griechisch-türkischen Landgrenze – im sogenannten Evros-Gebiet – stark. Nach Angaben der Polizei sind in diesem Jahr bereits 34.000 Flüchtlinge und Migranten dort aufgegriffen und inhaftiert worden – 2009 waren es etwa 9.000.

Wie es Schutzsuchenden dort ergeht, haben die Rechtsanwältinnen Marianna Tzeferakou (Athen) und Natassa Strachini (Chios) im Auftrag von PRO ASYL recherchiert. Alle Neuankömmlinge, die von der Polizei aufgegriffen werden, werden in einem der zahlreichen Haftlager inhaftiert. Die Lebensbedingungen in diesen sind katastrophal, die Haftzellen überfüllt, Hofgang wird kaum gewährt, die sanitären Bedingungen sind gesundheitsgefährdend und eine medizinische Versorgung ist nicht gewährleistet. Die Flüchtlinge werden nicht einmal über die Gründe der Inhaftierung  in einer ihnen verständlichen Sprache informiert. So wissen viele nicht, dass sie unmittelbar von einer Zurückschiebung in die Türkei bedroht sind. Die einzigen Dolmetscher, die in diesen Lagern vorhanden sind, arbeiten für die europäische Grenzagentur Frontex. Die beiden Rechtsanwältinnen haben Fälle dokumentiert, in denen durch falsche Altersangaben von Frontex Minderjährige zu Erwachsenen gemacht werden. Desweiteren wurden Flüchtlingen falsche Herkunftsländer zugeordnet. Asylanträge sind unter diesen Bedingungen unmöglich. Zudem werden Schutzsuchende durch Einschüchterung und bewusste Fehlinformationen davon abgehalten, Asylanträge zu stellen. Es wurden bei den Besuchen Fälle schwerer Misshandlungen durch das Wachpersonal dokumentiert. Die Ergebnisse ihrer Recherche haben die beiden Anwältinnen dem Griechischen Ombudsmann, UNHCR Griechenland und den zuständigen griechischen Ministerien vorgelegt. PRO ASYL veröffentlicht diesen Bericht in anonymisierter Form.

Auch das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen UNHCR hat mittlerweile Recherchen in der Region durchgeführt. Am 12. und 13. Oktober konnte sich eine UNHCR Delegation von den katastrophalen Bedingungen in den Haftlagern der Evros-Region überzeugen. Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Folter hat die Ergebnisse ebenfalls bestätigt und am 20. Oktober eine weietere Dokumentation  veröffentlicht.

quelle und mehr: proasyl

Veröffentlicht in flucht*migration*multikulti, pro asyl. Kommentare deaktiviert

PRO ASYL: UN – Kinderrechtskonvention umsetzen

15.10.2010

PRO ASYL hat beim Petitionsausschuss des Bundestags eine Stellungnahme zum dringenden Handlungsbedarf nach Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention eingereicht, um noch in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Umsetzung zu erreichen. Die Bundesregierung weigert sich bislang, die UN-Kinderrechte für Flüchtlingskinder umzusetzen und missachtet damit ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Das Papier „Kinderrechte ernstnehmen! Gesetzlicher Änderungsbedarf aufgrund der Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention“ fordert in vielen Bereichen des Asyl-und Ausländerrechts Anpassungen. Dazu gehört etwa, dass die vorgezogene Verfahrensmündigkeit ab einem Alter von 16 Jahren, wie sie nach dem Asylverfahrensgesetz und dem Aufenthaltsgesetz besteht, aufgehoben wird. Junge Flüchtlinge brauchen kindgerechte Asylverfahren. Abschiebungshaft für minderjährige Flüchtlinge muss verboten werden. Der Zugang zu Schule und Ausbildung muss ermöglicht werden. Kinder müssen unabhängig von ihrem Status einen Anspruch auf Gewährung von Kinder- und Jugendhilfe, auf Teilhabe am Gesundheitssystem und Gewährung therapeutischer Hilfen haben, nicht nur die eingeschränkten Leistungen gemäß des Asylbewerberleistungsgesetzes. Die Stellungnahme in voller Länge nennt die 16 wichtigsten Handlungsfelder.

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde 1992 durch Deutschland nur unter Vorbehalt ratifiziert. Demnach kamen die Kinderrechte nach der UN-Konvention in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren nicht zur Anwendung. Völkerrechtler haben die Wirksamkeit der Vorbehaltserklärung seit jeher in Zweifel gezogen, aber erst in diesem Jahr hat die Bundesregierung die Vorbehalte zurückgenommen.

quelle:  http://www.proasyl.de/de/news/detail/news/kinderrechte_ernstnehmen/

Follow

Bekomme jeden neuen Artikel in deinen Posteingang.

Join 51 other followers