Wie im u.a. morgenweb vom 25.11.2010 zu lesen war, sucht die Caritas im Auftrage der Stadt Heppenheim nach einem streetworker. ( morgenweb)
Laut morgenweb machte jetzt die Stadtverordnete Gabriele Kurz-Ensinger im Finanzauschuss der Stadt darauf aufmerksam, dass in der neuerlichen Ausschreibung die ”Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche und eine positive Grundeinstellung zur katholischen Kirche” verlangt werden. Eine problematische Vorgabe, müsste sich der “Streetworker” doch nicht zuletzt mit muslimischen Jugendlichen beschäftigen. …………..
Der Ausschreibungstext könnte gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstossen. Zwar enthält auch das AGG Ausnahmevorschriften für kirchliche Einrichtungen. Ob diese Ausnahmen auch dann greifen, wenn eine kirchennahe Organisation im Auftrag einer Gebietskörperschaft tätig wird, die ihrerseits an das AGG gebunden ist, erscheint aber fraglich.
In diesem Zusammenhang sei auch darauf hingewiesen, dass das Arbeitsgericht Hamburg im Jahre 2007 einer muslimischen Bewerberin in erster Instanz rechtgegeben hat, die vom Diakonischen Werk unter Hinweis auf ihre Religionszugehörigkeit abgelehnt worden war. Die Muslimin wollte als Integrationslotsin arbeiten. Das hat zumindest spiegel online berichtet. Allerdings hat die Bewerberin den Prozess in zweiter Instanz wohl aus anderen Gründen verloren (focus online).
verwandtes thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht_der_Kirchen




