Kontingentflüchtlinge…eine Definition

Kontingentflüchtling heißen in Deutschland Flüchtlinge, die in festgelegten Anzahlen (Kontingente) gleichmäßig auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden. Dies betrifft Flüchtlinge, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion, aufgrund von Sichtvermerken (Visa) oder einer Übernahmeerklärung des Bundesministeriums des Innern aufgenommen wurden. Sie durchlaufen kein Asyl- und auch kein sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten mit ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (§ 23 und § 24 AufenthG), können ihren Wohnsitz jedoch nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht frei wählen.[1]

Inhaltsverzeichnis

Situation in Deutschland

Kontingentflüchtlinge werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt.[2] Sie haben Anspruch auf eine Integrationskurs und einen Sprachkurs und erhalten im Gegensatz zu Asylbewerbern von vornherein eine Arbeitserlaubnis.[3]

Herkunftsgebiete

Aus Vietnam und Albanien

Im Jahre 1985 hielten sich etwa 30.000 Kontingentflüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland auf. Es handelte sich fast ausschließlich um vietnamesische Bootsflüchtlinge.

1990 wurden albanische Botschaftsflüchtlinge als Kontingentflüchtlinge in Deutschland aufgenommen.

Aus Nachfolgestaaten der Sowjetunion

Seit 1991 haben Juden und Menschen mit jüdischen Vorfahren aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion die Möglichkeit, als Kontingentflüchtlinge nach Deutschland einzureisen. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz vom 9. Januar 1991, nach dem das HumHAG (Gesetz über Maßnahmen für im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen aufgenommene Flüchtlinge) auf diesen Personenkreis entsprechende Anwendung findet. Das HumHAG ist durch Artikel 15 Abs. 3 Nr. 3 des Zuwanderungsgesetzes außer Kraft getreten. Juden aus der UdSSR außer Estland, Lettland und Litauen werden nach § 23 Abs. 2 AufenthG aufgenommen.

Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sind zwischen 1991 und 2004 insgesamt 219.604 jüdische Zuwanderer nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2004 wanderten 11.208 jüdische Zuwanderer zu, womit sich der abnehmende Trend weiter fortsetzte. Zum Vergleich: in diesem Zeitraum sind rund 1,9 Millionen Spätaussiedler aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik eingewandert.

Nach dem Ausländerzentralregister, Stand April 2005, hielten sich 113.692 Kontingentflüchtlinge in Deutschland auf, die nach dem 1. Januar 1991 eingewandert sind. Von diesen Kontingentflüchtlingen, die 76 verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, stammten 111.811 Personen aus den baltischen und den GUS-Staaten, den Herkunftsländern der jüdischen Zuwanderer (Estland, Lettland, Litauen, Moldau, Russische Föderation, Ukraine, Weißrussland, Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan).

Dass die Zahl der sich derzeit in Deutschland aufhaltenden Kontingentflüchtlinge aus den GUS-Staaten niedriger ist als die Zahl der jüdischen Zuwanderer insgesamt, dürfte nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge darauf zurückzuführen sein, dass ein Teil inzwischen die deutsche Staatsbürgerschaft erworben hat. Möglich sei auch, dass ein Teil der jüdischen Zuwanderer die Bundesrepublik wieder verlassen hat.

Nach den geltenden Regelungen aus dem Erlass des Auswärtigen Amtes an die Auslandsvertretungen vom 25. März 1997 sind Personen zuwanderungsberechtigt, die selbst „jüdischer Nationalität“ sind oder von mindestens einem jüdischen Elternteil abstammen. In den Staaten der ehemaligen Sowjetunion gilt, anders als in Deutschland, jüdisch als Nationalität im Sinne von Volkszugehörigkeit und wurde so auch in Personenstandsdokumente eingetragen. Jüdische Nationalität, wie jede andere Nationalität in der Sowjetunion, ist in dieser Lesart ein ethnischer, keinesfalls ein religiöser Begriff und wird über ein Elternteil, überwiegend über den Vater übertragen, dies im Gegensatz zur jüdischen Tradition (Halacha), wonach die Zugehörigkeit zum Judentum primär über die Mutter vererbt wird.

Nach Angaben der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland ist die Mitgliederzahl der jüdischen Gemeinden in Deutschland von 29.089 im Jahr 1990 auf 102.472 im Jahr 2003 angestiegen. Dieser Zuwachs der Mitgliederzahl ist vorwiegend auf die Zuwanderung aus den GUS-Staaten beziehungsweise den anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion zurückzuführen.

Aus Syrien

Die Bundesregierung beschloss im März 2013 Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien aufzunehmen, an der Zahl 5000. Die Umsiedlung aus vorwiegend libanesischen Flüchtlingscamps erfolgte schrittweise im Herbst 2013, am 11. September wurden die ersten Flüchtlinge in speziell für diesen Zweck gecharterten Flugzeugen nach Deutschland eingeflogen. Ein Aufenthalt ist für die nächsten zwei Jahre geplant, dann sollen die Flüchtlinge, sofern es die Lage in ihrem Heimatland zulässt, wieder heimkehren.

Literatur

Einzelnachweise

 

 

  1. Syrer auf der Flucht – Zahlen und Fakten. Deutsche Welle, 20. Februar 2014, abgerufen am 24. Januar 2015.

Weblinks

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