Kommt das Schuldorf Lindenstein alias Odenwaldschule?

Echo Online 22.7.2015

Der Lindenstein ist eine 455 Meter hohe, stark bewaldete Erhebung, die gemarkungstechnisch zum Heppenheimer Stadtteil Unter-Hambach (Kreis Bergstraße) gehört. Zwei Kilometer weiter liegt Ober-Hambach und damit der Sitz der Odenwaldschule, die sich derzeit in der vorläufigen Insolvenz befindet und nun von einem Investorenteam aus vermögenden Eltern bisheriger Odenwaldschüler gerettet werden soll.
Den Namen „Odenwaldschule“ will die Projektgruppe für den neuen Schulbetrieb ablegen. Derzeit spricht man noch von der „Neuen Schule Odenwald“, die bei Betriebsbeginn aber „Schuldorf Lindenstein“ heißen wird, wie das ECHO aus Schulkreisen erfahren hat. So steht es auch im Aufnahmeformular, das den Eltern der bisherigen Schüler zugeschickt wurde.
Während die neuen Investoren den mit Missbrauch und vielen Negativschlagzeilen behafteten Namen hinter sich lassen wollen, halten sie, wie aus einem Brief an die Eltern hervorgeht, am bisherigen Schulkonzept fest.
In dem Schreiben heißt es, eine gemeinnützige Betriebs GmbH sei bereits gegründet, der Eintrag ins Handelsregister stehe unmittelbar bevor. Ausdrücklich wird darauf verwiesen, die Finanzierung der neuen Schule sei gesichert. Die zuständigen Behörden hätten bereits signalisiert, eine neue Betriebsgenehmigung schnell und wohlwollend zu prüfen, sobald genügend Anmeldungen vorliegen.

quelle und mehr: http://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/heppenheim/odenwaldschule-investorengruppe-plant-neuen-namen-und-sucht-nach-schuelern_15890606.htm

…………..

Echo Online 25.7.2015

HEPPENHEIM – Die Internatsleiterin und der Geschäftsführer der Odenwaldschule sind auf Abstand zum angedachten Neuanfang der krisengeplagten Einrichtung gegangen. Das Miteinander sei von mangelnder Offenheit, unterschiedlichen Eigeninteressen und Diffamierungen geprägt, schrieben Sonya Mayoufi und Marcus Halfen-Kieper in einem Brief an Schüler, Eltern und Mitarbeiter, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Angesichts der Vergangenheit der Schule sei Vertrauen aber besonders wichtig. „Dieses Vertrauen spüren wir beide gleichermaßen nicht“ heißt es in dem Schreiben. Es falle ihnen schwer, mit Begeisterung an eine „neue“ Schule heranzugehen. „Zu diesem Zeitpunkt“ stünden sie dafür nicht zur Verfügung.

quelle und mehr:

http://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/heppenheim/fuehrungs-duo-der-odenwaldschule-rueckt-von-plaenen-zu-neuanfang-ab_15912653.htm

Süddeutsche Zeitung 25.7.2015

…..Die bisherige Internatsleiterin und der Geschäftsführer, Sonya Mayoufi und Marcus Halfen-Kieper, gehen jetzt auf Distanz zu den Plänen – und kündigen. ……..

…. Vertrauen sei … nicht vorhanden. Deshalb stünden beide „für die Zukunft zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verfügung“…..

…Auch in Kreisen der Missbrauchsopfer gibt es großes Unbehagen, dass eine von Eltern mobilisierte Investorengruppe den Betrieb möglichst bruchlos fortführen wolle….

…..Eine von der Schule ausgelagerte Stiftung für Entschädigungszahlungen stehe mit mehr als 300 000 Euro im Rückstand….

……Mayoufi und Halfen-Kieper äußern nun die Befürchtung, dass die Opfer der alten Odenwaldschule ein weiteres Mal zu Opfern werden könnten – „was ihre Ansprüche auf finanzielle Entschädigung betrifft, als auch im Hinblick auf das Gedenken und die Aufarbeitung der unvorstellbaren Verbrechen an diesem Ort“. Die beiden stellen auch die Frage, ob es denn verantwortlich sei, wenn eine Neugründung mit einigen Mitarbeitern „jetzt nahtlos weitermacht“……

quelle und mehr: SZ

HitRadioFFH 27.7.2015

Nach Angaben des Senders übte die vorläufige Insolvenzverwalterin Sylvia Rhein Kritik am Geschäftsführer der Odenwaldschule. Er wolle
sich aus seiner Verantwortung stehlen…vorläufiger Bericht der Insolvenzverwalterin wird für den 31.7.2015 erwartet ….

mehr bei Radio FFH

siehe auch : Die Welt

und: hashtag odenwaldschule auf twitter

Führungsteam der oso wurde fristlos gekündigt
Die Odenwaldschule hat dem erst im Februar eingestellten Geschäftsführer Marcus Halfen-Kieper und Internatsleiterin Sonya Mayoufi nach dem Brief, in dem sie erklärten, an der neuen Odenwaldschule nicht mehr mitwirken zu wollen und Kritik an der mangelnden Aufarbeitung des Missbrauchs geübt hatten, fristlos gekündigt. Beiden wird unter anderem vorgeworfen, einen Neuanfang zu torpedieren. Zudem haben sie ein Hausverbot an der Odenwaldschule. Die Vorsitzende des Trägervereins, Christiane Streitz, hat der Nachrichtenagentur dpa die Kündigung bestätigt. Marcus Halfen-Kieper will gegen die fristlose Kündigung rechtliche Schritte einleiten.

quelle: echo online 29.7.2015

http://www.echo-online.de/lokales/bergstrasse/heppenheim/odenwaldschule-leitungsteam-fristlos-gekuendigt_15929517.htm

Erklärung der Insolvenzverwalterin

http://rhein-rechtsanwaelte.de/content/aktuelles/
27.07.2015 – Odenwaldschule – 5. Pressemitteilung
Bensheim, 27.07.2015
Alte Geschäftsführung sabotiert neues Konzept

Die vorläufige Insolvenzverwalterin distanziert sich aufs Äußerste vom Verhalten des noch amtierenden Geschäftsführers Markus Halfen-Kieper und der Internatsleiterin Sonya Mayoufi. Statement der Rechtsanwältin Sylvia Rhein zum Brief des Duos an die Elternschaft und Medien: »Ich bin erschüttert über die Dreistigkeit des Herrn Halfen-Kieper. Er hat in seiner Funktion die Insolvenz der Schule mitverschuldet und entzieht sich mit seinem Schreiben seiner Verantwortung. Zudem verschweigt er wesentliche Fakten. Frau Mayoufi untergräbt das in sie gesetzte Vertrauen.«

Die vorläufige Insolvenzverwalterin begrüßt die u.s. Antwort des Elternbeirats auf das Schreiben von Herrn Halfen-Kieper und Frau Mayoufi und unterstützt in Übereinstimmung mit dem Gläubigerausschuss weiterhin die Bemühungen um die Fortführung der Schule.

E-Mail des Elternbeiratsvorstands vom 26. Juli 2015
Betreff: Schreiben vom 24.7.2015 Frau Mayoufi / Herr Halfen-Kieper

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, mit Bedauern mussten wir durch das gemeinsamen Schreiben von Herrn Halfen-Kieper und Frau Mayoufi vom 24.7.2015 zur Kenntnis nehmen, dass  Frau Mayoufi  entgegen ihrer früheren Aussagen nicht für das „Schuldorf Lindenstein“ zur Verfügung steht. Dass Herr Halfen-Kieper das Schreiben mit unterzeichnet hat, verwundert uns sehr, da die Initiatorengruppe „Schuldorf Lindenstein“ bereits am 20. Juli 2015 (vier Tage vor dem Schreiben) Herrn Halfen-Kieper mitgeteilt hat, dass er aufgrund seiner fehlenden betriebswirtschaftlichen Kenntnisse das Anforderungsprofil nicht erfüllt. Eine Weiterbeschäftigung von Herrn Halfen-Kieper ist auch aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu Frau Mayoufi auf gleichberechtigter Leitungsebene nicht möglich. Dies entspricht auch den Forderungen der Behörden. Die Initiatorengruppe wird die Position der Internatsleitung kurzfristig besetzen.
Wir sehen uns verpflichtet, diese Informationen auch an die Insolvenzverwalterin Frau RA Rhein weiterzugeben.

>> Pressemitteilung Download <<

lies auch : http://hessenschau.de/gesellschaft/odenwaldschule-entlaesst-fuehrungskraefte,odenwaldschule-kuendigt-fuehrungskraeften-100.html

31.07.2015 – Odenwaldschule – 6. Pressemitteilung

Bensheim, 31.07.2015

http://rhein-rechtsanwaelte.de/content/aktuelles/

Die Bestrebungen um die Weiterführung eines Bildungsangebots am Standort der insolventen Odenwaldschule e. V. gehen weiter

– Insolvenzverfahren wird am 01.08.2015 eröffnet
– Erwerberkonzept wird Behörden zur Entscheidung vorgelegt
– Schülerschaft, Belegschaft, Betriebsrat, Elternbeiratsvorstand, potenzielle Erwerber und Insolvenzverwaltung ziehen gemeinsam an einem Strang
– Verantwortung für die Vergangenheit hat hohe Priorität

Die Zahlungsunfähigkeit der Odenwaldschule e. V. ist festgestellt. Die Insolvenzschuldnerin war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in der Lage, die bestehenden Verbindlichkeiten zu erfüllen. Eine Veränderung auf den Berichtsstichtag ist nicht eingetreten. Die Antragstellerin ist daher zahlungsunfähig i. S. des § 17 der Insolvenzordnung. Das Insolvenzverfahren wird auf Grundlage des von der vorläufigen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Sylvia Rhein, dem Insolvenzgericht Darmstadt vorgelegten Eröffnungsgutachtens am 1. August 2015 durch Beschluss des Gerichts eröffnet.

Die Eröffnung des Verfahrens sowie alle Gläubigerversammlungen werden – wie auch in anderen Insolvenzverfahren – unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Zugelassen sind ausschließlich die Gläubiger der insolventen Odenwaldschule.

Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis für alle die Odenwaldschule e. V. betreffenden Belange auf die Insolvenzverwalterin über. Im eröffneten Insolvenzverfahren gilt es jetzt zunächst zu klären, ob das Erwerberkonzept »Schuldorf Lindenstein« von den Behörden als genehmigungsfähiges Konzept anerkannt wird. Die entsprechenden Anträge werden den Ämtern von der Insolvenzverwalterin, sowie den Initiatoren des Erwerberkonzepts, zur Entscheidung vorgelegt.

Zum Erhalt eines Bildungsangebots ist ein Personalabbau unumgänglich. Die Verhandlungen dazu erfolgen in enger Abstimmung mit dem Betriebsrat, der – wenn auch sichtlich betroffen – die Notwendigkeit des Personalabbaus zum Erhalt der Schule erkannte. Sollte das Erwerberkonzept nicht angenommen werden, wären letztlich alle Arbeitsplätze von der Schließung betroffen.

Statement der heute noch vorläufigen Insolvenzverwalterin Rechtanwältin Sylvia Rhein zum weiteren Verlauf ihrer Arbeit: »Für mich und den vorläufigen Gläubigerausschuss, stehen nach wie vor neben der Vertretung der Gläubigerinteressen auch die Interessen der aktuellen Schülerschaft der insolventen Odenwaldschule e. V. im Fokus. Der gemeinsame Kampf der Schülerschaft, der Eltern und der Belegschaft um den Erhalt des Standorts als Schule hat mich und die Ausschussmit-glieder überzeugt. Zudem sind meine Gespräche mit den Mitarbeitern und dem Betriebsrat in sehr konstruktiver Weise verlaufen.

Alle sind sich in ihrer Hoffnung auf eine Fortführung des Schulbetriebs einig und darüber hinaus bereit, persönliche Nachteile in Kauf zu nehmen. Solange nicht abschließend geklärt ist, ob und wie ein Schulbetrieb im Hambachtal weitergehen kann, müssen keine Entscheidungen zu anderen Themen gefällt werden.

Das Ergebnis der Prüfung belegt, dass die Insolvenz der Schule durch betriebswirtschaftliches Missmanagement eingetreten ist. Die Geschäftsführung versäumte es, rechtzeitig Restrukturierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu ergreifen, die eine Insolvenz hätten verhindern können.

Die Themen der Vergangenheit belasteten die Schule noch immer schwer. Keine Schule an diesem Standort wird sich der Aufarbeitung und dem Gedenken entziehen können. Die Vorsitzende des Elternbeiratsvorstands teilte hierzu mit, dass der Elternbeiratsvorstand auch an den mit Glasbrechen e. V. Anfang diesen Jahres am runden Tisch diskutierten Präventions- und Hilfskonzepten anknüpfen will. Die Initiatoren des »Schuldorf Lindenstein« sind sich nach meinem Wissensstand ihrer Verantwortung für die Vergangenheit sehr wohl bewusst und werden im Falle der Betriebsgenehmigung schnellstmöglich den Kontakt zu den Betroffenen und den sie vertretenden Verbänden suchen. Auch mir persönlich liegen die Aufarbeitung des erfahrenen schrecklichen Leids und die Prävention zur Verhinderung einer Wiederholung ähnlicher Straftaten sehr am Herzen. Dies schließt gleichermaßen eine Lösung für das Schularchiv ein, die eine langfristige Möglichkeit der Aufarbeitung des Missbrauchs sicherstellt.

Mein Auftrag als ab 01.08.2015 bestellte Insolvenzverwalterin ist die Wahrnehmung der Interessen aller Gläubiger, zu denen auch die Opferverbände gehören. Falls die Behörden die Betriebsgenehmigung für das »Schuldorf Lindenstein« erteilen, werde ich in Absprache mit dem Gläubigerausschuss den Neustart bei der Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen unterstützen. So oder so wird die Entscheidung zum termingerechten Beginn des neuen Schuljahres fallen müssen.«

Nach der behördlichen Beschlussfassung zum »Schuldorf Lindenstein« sowie nach Abstimmungsgesprächen mit den Gläubigern wird eine Pressekonferenz zum weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens einberufen.

>> Pressemitteilung Download <<

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