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Die Stadt Mainz muss der Mutter eines zweijährigen Mädchens die Kosten für private Kinderbetreuung erstatten. Nach einem Urteil des VG vom Donnerstag hatte das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

Die Stadt Mainz muss der Mutter eines zweijährigen Mädchens die Kosten für private Kinderbetreuung erstatten. Nach einem Urteil des VG vom Donnerstag hatte das Kind einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz.

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