Netzentwicklungsplan
Der Netzentwicklungsplan (NEP, auch Netzausbauplan) stellt den Ausbaubedarf des deutschen Strom- und Gasnetzes in den nächsten 10 Jahren dar. Diese Planungen werden von den Übertragungsnetzbetreibern in einem strukturierten Verfahren unter Beteiligung der Bundesnetzagentur aufgestellt und mit Öffentlichkeitsbeteiligung abgestimmt. Die Netzausbauplanung für das deutsche Stromnetz ist in zwei Bereiche aufgeteilt. Für das deutsche Onshore-Transportnetz sind seit 2011 die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) tätig, die den „Netzentwicklungsplan Strom“ (NEP Strom) aufstellen. Für das deutsche Offshore-Stromtransportnetz ist das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie tätig, das erstmals 2013 den „Netzentwicklungsplan Strom Offshore“ (O-NEP) aufgestellt hat. Im Ergebnis entsteht der Bundesbedarfsplan mit den Stromnetz-Ausbaumaßnahmen, für die „eine energiewirtschaftliche Notwendigkeit und ein vordringlicher Bedarf“ festgestellt werden. Eine vergleichbare Funktion hatte bereits das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) von 2009. Für das Gasnetz wird eine vergleichbare Netzplanung von den dort beteiligten Fernleitungsnetzbetreibern entwickelt (NEP Gas).
Inhaltsverzeichnis
- 1 Ausgangslage
- 2 Ausbaubedarf im Netzentwicklungsplan 2013 – Übersicht
- 3 Anlass und gesetzliche Verankerung des Netzentwicklungsplans
- 4 Szenarien des Netzentwicklungsplans 2013
- 5 Erzeugungsstruktur der Kraftwerke
- 6 Entwicklung des Stromverbrauchs
- 7 Sensitivitätsbetrachtungen als Ergänzung zum NEP
- 8 Technische Einzelaspekte
- 9 Kritik und Diskussion
- 10 Umsetzung von Maßnahmen zum Netzausbau
- 11 Siehe auch
- 12 Weblinks
- 13 Nachweise für die wörtlichen Zitate
- 14 Einzelnachweise
quelle: wikipedia