Dürfen Flüchtlinge sich frei bewegen?

Sich frei bewegen oder verreisen?

Am 1. Januar 2015 wurde die sogenannte Residenzpflicht für viele Flüchtlinge abgeschafft. Seitdem dürfen sie sich in der Regel nach Ablauf von drei Monaten frei im Bundesgebiet bewegen. Vorher schrieb die „räumliche Beschränkung“ Flüchtlingen vor, dass sie ein bestimmtes Gebiet nicht ohne eine Sondergenehmigung verlassen durften – dies konnte ein Bundesland sein, oft auch nur ein Regierungsbezirk oder eine Stadt.

Trotz der Neuregelung kann es in bestimmten Fällen auch nach Jahren des Aufenthalts dazu kommen, dass die zuständige Ausländerbehörde einem Flüchtling im eigenen Ermessen verbietet sich frei in Deutschland zu bewegen. Diese Fälle sollten rechtlich geprüft werden.

Der Verstoß gegen die Residenzpflicht kann mit einem Bußgeld bestraft werden, im Wiederholungsfall droht ein Strafverfahren.

quelle und weitere FAQ s : proasyl

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