Kernbrennstoffsteuer (Wikipedia)

Kernbrennstoffsteuer

Die Kernbrennstoffsteuer (umgangssprachlich Brennelementesteuer) ist eine Steuer in Deutschland, die von Betreibern von Kernkraftwerken seit Anfang Januar 2011 erhoben wird. Im Zuge der Einigung mit den Energiekonzernen zur Laufzeitverlängerung brachten die Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP den Entwurf eines Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG) in den Deutschen Bundestag ein. Darin wurde ab 2011 eine jährliche Einnahme von 2,3 Mrd. € prognostiziert.[1] Das Kernbrennstoffsteuergesetz trat am 1. Januar 2011 in Kraft (§ 13 KernbrStG).

Vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2016 wird der Verbrauch von Kernbrennstoff (Uran 233 und 235 sowie Plutonium 239 und 241 – § 2 KernbrStG), der zur gewerblichen Erzeugung von elektrischem Strom verwendet wird, besteuert. Die Steuer setzt an der Masse des Kernbrennstoffs an und entsteht, wenn ein Brennelement oder einzelne Brennstäbe in einen Kernreaktor erstmals eingesetzt werden und eine sich selbsttragende Kettenreaktion ausgelöst wird. Die Steuer für ein Gramm Kernbrennstoff beträgt 145 Euro (§ 3 KernbrStG).

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Ergänzung: Der EUGH hat entschieden: Kernbrennstoffsteuer ist mit EU Recht vereinbar !

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