Dürfen Flüchtlinge in Deutschland arbeiten?

7. Beschäftigung bei Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sowie von Personen mit Duldung und Asylbewerbern

Die Erteilung der Erlaubnis zur Beschäftigung ohne Zustimmung der ZAV für
• Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes,
[§ 31 BeschV]
• Ausländerinnen und Ausländer mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
– für die Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbaren Ausbil-dungsberuf
– für eine Tätigkeit als Hochqualifizierter, Führungskraft, Wissenschaftler/Forscher, im Rahmen von gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten, schulischen und von der EU ge-förderten Praktika u.a. zustimmungsfreien Beschäftigungen
– wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet ununterbrochen erlaubt, geduldet oder mit einer Aufenthaltsgestattung aufhalten.
[§ 32 Abs. 2,3 und 4 BeschV]
Eine Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung kann Personen mit Duldung und Asylbewerbern erteilt werden, wenn sie sich seit drei Monaten rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten.
[§ 32 Abs. 1 BeschV/ § 61 Abs. 2 AsylVfG]
Die Zustimmung wird ohne arbeitsmarktliche Vorrangprüfung erteilt,
– bei einem Anspruch auf Erteilung einer Blauen Karte EU an Hochschulabsolventen in Engpassberufen oder
– für die Zulassung in Ausbildungsberufen nach der „Positivliste“ oder
– für die Teilnahme an Maßnahmen zur Anerkennung der Berufsqualifikation oder
– nach einem fünfzehn monatigen ununterbrochenen erlaubten, geduldeten oder gestatteten Aufenthalt im Bundesgebiet.
[§ 32 Abs. 5 BeschV]

aus : Merkblatt 7 der Bundesagentur für Arbeit , kopiert am 09.04.2015

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Eine ausführliche Darstellung des Themas finden Sie auf der Internetseite der

GGUA Münster

sowie in der Broschüre :Leitfaden Arbeitserlaubnisrecht für Flüchtlinge und MigrantInnen 5. aktualisierte Auflage, Juli 2014

auch lesenswert: Barbara Weiser, Rahmenbedingungen des Arbeitsmarktzugangs von Flüchtlingen

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Formulare und Merkblätter der Ausländerbehörde des Kreises Bergstrasse:
Arbeitgeberbescheinigung
Arbeitsgenehmigungsantrag
Aufenthaltsgenehmigung / Ausweisdokumente (Antrag)
Aufenthaltsgenehmigung / Ausweisdokumente (Verlängerungsantrag)
Wohnraumbescheinigung
Stellenbeschreibung, Formular der Arbeitsagentur

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