Landesregierung Hessen will Eckpunkte für die Planung von Windkraftanlagen definieren_Landesentwicklungsplan soll geändert werden

Änderungsverfahren 2012

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (Vorgaben zur Nutzung der Windenergie)

Die Hessische Landesregierung hat am 18. Juni 2012 beschlossen, den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Verordnung vom 13. Dezember 2000, GVBl. I 2001 S. 2), in der Fassung vom 22. Juni 2007 (GVBl. I S. 406) zu ändern. Der Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplans und der Umweltbericht werden nach § 8 Abs. 3a Hessisches Landesplanungsgesetz ab dem 23. Juli 2012 für die Dauer von zwei Monaten bei dem

Hessischen Ministerium für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung
Kaiser-Friedrich-Ring 75
65185 Wiesbaden

dem Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64278 Darmstadt

dem Regierungspräsidium Gießen
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen

dem Regierungspräsidium Kassel
Steinweg 6
34117 Kassel

öffentlich ausgelegt.

Anregungen und Bedenken gegen den Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 können während der Auslegung und bis zu zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung schriftlich oder in elektronischer Form vorgebracht werden. Schriftliche Stellungnahmen sind an das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung -Abteilung I, Landesentwicklung, Städtebau, Wohnungswesen- zu richten.

Mit dem ab dem 23.07.2012 laufenden Beteiligungsverfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 – Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – wird ein allgemein zugängliches internetgestütztes Beteiligungsverfahren als Pilotprojekt durchgeführt.

Digitale Bereitstellung der Unterlagen

Entwurf – Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (PDF / 3,30 MB)
Gutachten zu gegenüber Windenergienutzung empfindlichen Vogelarten in Hessen (PDF / 1,40 MB)
Gutachten zu gegenüber Windenergienutzung empfindlichen Fledermausarten in Hessen (PDF / 4,46 MB)
Biotopverbundkonzept für die Wildkatze, Text (PDF / 808 KB), Karte (PDF / 7,28 MB)
Ermittlung von Maßnahmenräumen für die Wildkatze, Text (PDF / 558 KB), Karte zur A 3, Karte zur A 44, Karte zur A 45, Karte zur A 5, Karte zur A 66, Karte zur A 7 (PDF / max. 1,82 MB)

quelle:  land hessen

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Streitpunkt Windgeschwindigkeit

Nach dem Willen der Landesregierung sollen Windkraftanlagen nur noch an Standorten gebaut werden, wo die Windgeschwindigkeit mindestens 5,75 m / sec beträgt.

Der CDU Landtagsabgeordnete Stephan hält den Grenzwert für zu starr .

Stephan erklärte laut Echo – Online,, dass auch bei Biblis neue Windräder durchaus Sinn machen könnten: Stromleitungen und Straßen, die für Betrieb und Errichtung der Anlagen nötig sind, seien dort bereits vorhanden; auch würden Windräder landschaftlich weniger stören als auf weithin sichtbaren Hügeln.

Auch Horst Meixner, Geschäftsführer des Unternehmens „Hessenenergie“, das Windkraftanlagen errichtet und betreibt, ist gegen eine starre Regelung: Die offiziellen Windkarten seien nicht detailliert genug.
So könnten sich in Gegenden mit einer Geschwindigkeit von 5,50 Meter pro Sekunde durchaus kleine Bereiche befinden, in denen der Wind viel stärker weht und eine Anlage rentabel sei. Seine Forderung daher: 5,75 Meter pro Sekunde dürfe allenfalls ein Zielwert sein, nicht aber eine Mindestvorgabe.
Grundsätzlicher mit ihrer Kritik wird die hessische Piratenpartei in einer Erklärung: „Mit diesen Festlegungen zwingt die Landesregierung die Windenergieanlagen dahin, wo die Konflikte am Größten sind: auf die Kuppen-Lagen.“

weitere Stimmen zu den Planungvorgaben der Landesregierung bei echo – online:   Neue Hürden für Windräder?

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