ffduseh Kinotipp: Wolfskinder

wolfskinder_01Wolfskinder
Kinospielfilm
Regie und Buch: Rick Ostermann
Kamera: Leah Striker

Neun Millionen Kinder sind heute weltweit auf der Flucht. Sie sind die unschuldigen Opfer von Kriegen und Vertreibungen. Viele dieser Kinder verlieren ihre Eltern und ihre Heimat.

Eine solche Generation sind die so genannten „Wolfskinder“, die in den Kriegswirren des 2. Weltkrieges im damaligen Ostpreußen und in Gebieten des Baltikums selbstständig um ihr Überleben kämpfen mussten.

Von Ihnen handelt dieses Projekt.

„Wolfskinder“ erzählt die Geschichte eines Jungen, der sich, getrieben von der Suche nach seinem verlorenem Bruder, einer Gruppe Kinder anschließt, um mit ihnen aus den Wirren der Nachkriegsanarchie in die verwunschenen Wälder Litauens zu flüchten.

Ein ehemals ostpreußisches Dorf unter sowjetischer Besatzung im Jahre 1947: Der 14-jährige Hans und sein kleiner 9-jähriger Bruder Fritzchen verlieren am Ende eines harten Winters ihre Mutter durch den Hungertod.

wolfskinder2

Im Sterben liegend beauftragt die Mutter Hans, sich um seinen kleineren Bruder zu kümmern. Obwohl Hans den kommenden Anforderungen weniger gewachsen ist, als sein kleiner Bruder, überträgt ihm die Mutter die Verantwortung. Sie sollen versuchen, sich nach Litauen durchzuschlagen, wo einige Bauern deutschen Kindern wohlgesonnen sind.

Im Schutz der Nacht versuchen die Brüder gemeinsam mit anderen Flüchtlingskindern über einen Fluss zu setzen. In der Hektik verliert Hans Fritzchen aus den Augen.

Es beginnt eine Odyssee, bei der sich Hans getrieben von der Suche nach seinem Bruder einer Gruppe Kinder anschließt, um gemeinsam mit ihnen in einem fremden Land gegen Hunger, Wetter und Krankheit zu kämpfen.

Rick Ostermann dreht mit uns seinen Debütfilm „Wolfskinder“. Begleitender Sender ist der HR und ARTE, gefördert haben MFG Baden-Württemberg, Hessische Filmförderung und die FFA.

„Wolfskinder“ feiert Weltpremiere auf den 70. internationalen Filmfestspielen von Venedig und seine umjubelte Deutschlandpremiere auf dem Max Ophüls Preis 2014. „Wolfskinder“ und Regisseur Rick Ostermann erhielten 2014 den Friedenspreis des deutschen Films, „Die Brücke“und den Franz Werfel Preis für Menschenrechte
Der Film startet im Port-au-Prince Filmverleih im August 2014 in Deutschland im Kino. http://www.wolfskinder-derfilm.de

quelle und historisches foto gefunden bei Filmproduktion Zum Goldenen Lamm ..weitere infos siehe dort

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Der Film lief auch im Rahmen der Interkulturellen Woche in Heppenheim 2014

IKW 2014 Cover

zum Programmheft

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Einen Trailer finden Sie hier.  http://www.kino.de/kinofilm/wolfskinder/139111

Mit dem historischen Phänomen der Wolfskinder befassen sich mehrere Beiträge im netz. Hinweisen möchten wir insbesondere auf

http://de.wikipedia.org/wiki/Wolfskind_%28Zweiter_Weltkrieg%29

hier ein Auszug:

Wahrnehmung in Deutschland

Im Jahr 1996 berichtete Ruth Leiserowitz, geb. Kibelka über die Wolfskinder.[23] Ein Artikel im Spiegel machte seine Leser auf das Schicksal der Wolfskinder und auf das Erscheinen des Buches über die Wolfskinder aufmerksam.[24] Im Mai 1999 sprach der Bundespräsident Roman Herzog bei seiner Litauen-Reise mit Wolfskindern.[25] Bundespräsident Christian Wulff empfing am 10. Mai 2011 eine Gruppe der sogenannten Wolfskinder aus Litauen. Der Vorsitzende der Gruppe der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Klaus Brähmig forderte, die Forschung zu den Wolfskindern müsse intensiviert werden: „Der Bundespräsident setzt mit dem Empfang der Wolfskinder ein wichtiges Zeichen der Verbundenheit mit den früheren ostpreußischen Kindern, deren Schicksal in Deutschland immer noch zu wenig bekannt ist. Es ist sehr erfreulich, dass sich Politik und Medien zunehmend der Thematik dieser Waisenkinder annehmen, von denen viele bis heute nicht wissen, dass sie deutscher Herkunft sind. Die Union setzt sich weiter dafür ein, dass auch die wissenschaftliche Aufarbeitung intensiviert und das Thema der Wolfskinder etwa in der Bundesvertriebenenstiftung behandelt wird.“[26]

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Literatur

abgerufen am 05.10.2014

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mehr zum historischen Hintergrund:

die grosse fluchtdie vertriebenen

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unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind nicht nur ein historisches Phänomen, siehe dazu

aus wikipedia :

http://de.wikipedia.org/wiki/Unbegleiteter_minderj%C3%A4hriger_Fl%C3%BCchtling

abgerufen am 05.10.2014

Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (oft abgekürzt: umF) ist, verkürzt ausgedrückt, ein minderjähriger Flüchtling, der ohne Begleitung eines für ihn verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland eingereist oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben internationalen Konventionen und nationalen Regelungen zufolge Anspruch auf besonderen Schutz. Zu nennen sind insbesondere (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

Zu den Fluchtgründen gehören Kriege und bewaffnete Konflikte, der Einsatz von Kindern als Kindersoldaten, Gewalt im familiären Umfeld einschließlich drohender Zwangsheirat oder Zwangsbeschneidung.[1]

Ein junger Flüchtling, der um Asyl oder Unterstützung bittet oder ohne gültige Dokumente von der Polizei aufgegriffen wird, wird gegebenenfalls einer ärztlichen Altersschätzung[2] unterzogen, um den Behörden eine Altersfestsetzung zu ermöglichen. Diese entscheidet über die Einstufung als minderjähriger Flüchtling. Details zu Umfang und Art der dabei angewendeten medizinischen Verfahren sind umstritten, etwa Qualifikation und Zahl der heranzuziehenden Experten und die Frage, ob in jedem Fall, auch zwangsweise, Röntgen- und CT-Verfahren einzusetzen sind.

Flüchtlingskinder haben Anspruch auf Unterkunft, Gesundheitsversorgung und Schulbildung; traumatisierte Kinder benötigen zudem gegebenenfalls eine psychologische Betreuung. Unbegleitete Minderjährige sind darüber hinaus in Obhut zu nehmen und benötigen als Minderjährige ggf. eine Vertretung in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren.

Europäische Union

Das Sekundärrecht der Europäischen Union definiert einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling in Art. 2 der Qualifikationsrichtlinie (2011/95/EU) als:

„Minderjähriger, der ohne Begleitung eines für ihn nach dem Gesetz oder der Praxis des betreffenden Mitgliedsstaats verantwortlichen Erwachsenen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats einreist, solange er sich nicht tatsächlich in die Obhut einer solchen Person befindet; dies schließt Minderjährige ein, die nach der Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats dort ohne Begleitung zurückgelassen wurden.“ Dieselbe Definition war in Art. 2 der vorangehenden Qualifikationsrichtlinie 2004/83/EG gegeben, und bereits in Art. 2 der Asylaufnahmerichtlinie (2003/9/EG) ist eine vergleichbare Definition festgelegt.

Die Asylverfahrensrichtlinie 2005/85/EG sieht in Artikel 17 einen Maßnahmenkatalog an Garantien für unbegleitete Minderjährige vor, der den besonderen Bedürfnisse unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge Rechnung tragen soll und in Absatz 6 die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vorschreibt.

Laut Art. 10 der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG hat ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling Anspruch auf Unterstützung vor Ausstellung einer Rückkehrentscheidung, und bei Abschiebung ist sicherzustellen, dass er einem Familienmitglied, einem offiziellen Vormund oder einer geeigneten Aufnahmeeinrichtung im Rückkehrstaat übergeben wird.

Die EU sieht mit ihrem Aktionsplan für unbegleitete Minderjährige für 2010 bis 2014 ein gemeinsames Konzept vor, um gestützt auf den Grundsatz des Kindeswohls die Probleme zu bewältigen, die durch die Einreise einer großen Zahl unbegleiteter Minderjähriger in die Europäische Union (EU) verursacht werden. Der Aktionsplan hat Schwerpunkte in der Prävention von unsicherer Migration und von Menschenhandel, in Schutzprogrammen und in nachhaltigen Lösungen.

Deutschland

Als Deutschland 1992 die UN-Kinderrechtskonvention nur unter Vorbehalt ratifizierte, lag der Grund für die Vorbehalte darin, dass die Bundesregierung Flüchtlingskindern nicht dieselben Rechte wie deutschen Kindern zugestehen wollte. Im Juli 2010 nahm die Bundesregierung ihre Vorbehalte zurück, und seitdem gilt die Kinderrechtskonvention auch in Deutschland uneingeschränkt. Allerdings ist die nationale Gesetzgebung noch nicht in vollem Umfang an die neue Situation angepasst. Insbesondere bestehen Defizite bezüglich des Rechts von Flüchtlingskindern auf Bildung und bezüglich des Schutzes 16- und 17-jähriger Flüchtlinge.[1]

In Deutschland wird ein ausländischer Minderjähriger, der unbegleitet nach Deutschland kommt, nach § 42 Achtes Buch Sozialgesetzbuch vom Jugendamt in Obhut genommen, wenn sich weder Personensorge- noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten. Gegebenenfalls bestellt das Jugendamt einen Vormund. Nach § 36 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz steht, jedenfalls bei gleichzeitiger oder in zeitlichem Zusammenhang stehender Antragstellung, beiden Eltern eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Kind volljährig wird, ein Nachzugsrecht zu.[3][4]

Nach § 12 Asylverfahrensgesetz können 16- und 17-jährige Asylsuchende selbst Antrag auf Asyl stellen. Zur Frage, ob dem 16- bis 17-jährigen Minderjährigen dabei ein Rechtsanwalt als Ergänzungspfleger beizustehen hat, bestehen gegenläufige Urteile. Aus der 2010 erfolgten Rücknahme von Deutschlands Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention schloss das Amtsgericht Gießen, dass eine Ungleichbehandlung von unter-16-jährigen und über-16-jährigen Minderjährigen seitdem nicht mehr aufrechtzuerhalten ist und ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.[5] Das Oberlandesgericht Karlsruhe schloss jedoch anderslautend, dass es dem Staat überlassen ist, geeignete Maßnahmen zur Erreichung Art. 22 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention festgelegten Ziels (Sicherstellung angemessenen Schutzes und humanitärer Hilfe bei der Wahrnehmung von Rechten) zu erreichen und verwies insbesondere auf die Möglichkeit der Beantragung von Prozesskostenhilfe.[6]

Für den Fall eines Freiheitsentzugs regelt Artikel 37 d) der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich das Recht auf Zugang zu einem rechtskundigen oder anderen geeigneten Beistand.

Minderjährige Asylsuchende sind grundsätzlich nicht vom Flughafenverfahren ausgenommen.

Ob Schulpflicht für minderjährige Flüchtlinge besteht, ist in Deutschland Sache der Bundesländer (siehe: Schulpflicht (Deutschland)#Asylbewerber, Ausländer ohne Aufenthaltsstatus).

Ein Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion „zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht“, mit dem die Fraktion die deutsche Rechtslage an die Maßstäbe der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen gedachte, wurde im April 2013 im Bundestag beraten und abgelehnt. In der Anhörung wurde u. a. hervorgehoben, dass die geplanten Maßnahmen, insbesondere eine Anhebung der Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre und ein Ausschluss des Flughafenverfahrens, sich nicht zwingend aus der Kinderrechtskonvention ergäben.[7][8]

Vereinigte Staaten

Zahlreiche unbegleitete Minderjährige fliehen vor allem aus Honduras, Guatemala und El Salvador in die Vereinigten Staaten. Während US-Gesetze es Grenzschützern erlauben, aus Mexiko kommende Jugendliche an der Grenze zurückzuweisen, ist minderjährigen Migranten aus Zentralamerika auf Basis des von George W. Bush unterzeichneten William Wilberforce Trafficking Victims Protection Reauthorization Act of 2008 ein Asylverfahren garantiert.[9] Dieses Gesetz sollte sie vor Bandenkriminalität und Gewalt schützen. Mangels entsprechender Aufstockung des Personals in der Verwaltung verzögerte sich anschließend die Prüfung der Asylanträge.[10]

Am 15. Juni 2012 erklärte Barack Obama einen Abschiebestopp für diejenigen jungen illegalen Einwanderer, die bestimmten Kriterien eines als DREAM Act bekannt gewordenen Gesetzesentwurfs genügen, und bot ihnen Möglichkeiten für eine vorübergehende Legalisierung ihres Aufenthaltes.[10] Im Juni 2013 verabschiedete der Senat einen Gesetzesentwurf zur Einwanderungsreform, das Einwanderern die Erreichung eines legalen Aufenthaltsstatus und nach 13 Jahren Aufenthalt die Erlangung der Staatsbürgerschaft ermöglichen soll und zugleich Maßnahmen in Höhe von 46 Milliarden Dollar über zehn Jahre zur Verschärfung von Grenzkontrollen vorsieht. Die Zustimmung des Repräsentantenhauses steht noch aus (Stand: Juli 2014).[11]

Zigtausende unbegleitete Minderjährige aus Honduras, Guatemala und El Salvador waren im Sommer 2014 in Notunterkünften untergebracht. Das Heimatschutzministerium gab im Juni 2014 bekannt, das der US-Grenzschutz seit Oktober 2013 bereits 52.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aufgegriffen hatte.[12] Im Juni 2014 appellierte Obama an Eltern in Lateinamerika, ihre Kinder angesichts der Gefahren der Reise und der Aussicht auf Abschiebung nicht allein oder mit Schleppern über die Grenze zu schicken.[12] Vom Kongress verlangte Obama mehrere Milliarden Dollar Notfallhilfe für den Umgang mit den Kinderflüchtlingen.[10][13] Anfang Juli 2014 ersuchte Obama den Kongress um eine Änderung des Gesetzes von 2008, um eine schnellere Abschiebung minderjähriger Flüchtlinge nach Guatemala, El Salvador and Honduras zu ermöglichen.[9] Gouverneur Rick Perry beschloss etwa zwei Wochen später, eintausend Soldaten der texanischen Nationalgarde am texanischen Abschnitt der US-mexikanischen Grenze zu stationieren, um diesen Grenzabschnitt angesichts der Kindermigration verstärkt zu sichern.[14]

Film und Fernsehen

Siehe auch

Literatur

  • Eva Stauf: Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge in der Jugendhilfe: Bestandsaufnahme und Entwicklungsperspektiven in Rheinland-Pfalz, Ism Institut Für Sozialpädagogische Forschung Mainz, März 2012, ISBN 978-3932612428

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Basisinformationen Flüchtlingskinder. terre des hommes, abgerufen am 2. Juni 2013 (PDF; 262 kB).
  2. Winfrid Eisenberg: Fachärztliche Stellungnahme: Altersfestsetzung bei jugendlichen Flüchtlingen. AK Asyl, 25. November 2012, abgerufen am 18. April 2014.
  3. Nachzugsanspruch der Eltern eines minderjährigen Flüchtlings besteht bis zur Volljährigkeit des Kindes. Pressemitteilung Nr. 23/2013, BVerwG 10 C 9.12, 18. April 2013.
  4. Elternnachzug bei einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. April 2013 – 10 C 9.12). rechtslupe.de, abgerufen am 26. April 2014.
  5. Beschluss vom 16. Juli 2010 – 244 F 1159/09 VM, Amtsgericht Gießen, Familiengericht
  6. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Dezember 2010, Az. 2 UF 172/10, openjur
  7. Kontroverse um SPD-Entwurf zu Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht. Deutscher Bundestag, April 2013, abgerufen am 18. April 2014.
  8. Gesetzgebung. Gesetz zur Verbesserung der Situation Minderjähriger im Aufenthalts- und Asylverfahrensrecht – ID: 17-43668. Deutscher Bundestag, abgerufen am 18. April 2014.
  9. Deportation data won’t dispel rumors drawing migrant minors to U.S. Los Angeles Times, 6. Juli 2014, abgerufen am 11. Juli 2014 (englisch).
  10. Einwanderungsreform im Koma. taz, 8. Juli 2014, abgerufen am 11. Juli 2014.
  11. US-Senat verabschiedet Einwanderungsreform. Zeit online, 28. Juni 2013, abgerufen am 11. Juli 2014.
  12. Obama zu illegaler Einwanderung: „Eure Kinder enden womöglich im Sexhandel“. Spiegel online, 27. Juni 2014, abgerufen am 11. Juli 2014.
  13. Kongress könnte laut Obama Streit um Kinderflüchtlingswelle beenden. Neue Zürcher Zeitung (online), 11. Juli 2014, abgerufen am 11. Juli 2014.
  14. Kindermigration: Texas schickt 1000 Nationalgardisten an mexikanische Grenze. Spiegel online, 22. Juli 2014, abgerufen am 22. Juli 2014.

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